Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Bundestariftreuegesetz für eine höhere Wettbewerbsgerechtigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgen sowie eine Trendwende bei der Anzahl tarifgebundener Betriebe und der Beschäftigten mit Tarifverträgen einleiten. Künftig sollen deshalb öffentliche Aufträge nur mehr an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Am 27. März hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzesvorschlag zugestimmt.
Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind aktuell tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt. Sie kämen bei den öffentlichen Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewürben sich gar nicht erst. Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, könnten ihre Waren und Dienstleistungen meist günstiger an den Markt bringen, weil ihre Personalkosten niedriger sind. Das verzerre den Wettbewerb. Das Ministerium teilte weiter mit, dass die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, in den vergangenen Jahren stetig gesunken sind. Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen, heute sei es nur mehr jeder zweite Arbeitsplatz. Das wirke sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Als „Anreiz für die Tarifbindung“ bezeichnete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas das Bundestariftreuegesetz. Tarifverträge seien „die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen“.
Die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffen Entlohnung, Urlaubsansprüche und die Regelungen zu den Ruhezeiten. Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Die Bundesregierung verspricht, dass Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum begrenzt bleiben sollen. Im Vergabeverfahren soll ein Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung abgegeben werden können. Einige Bundesländer verfügen über ähnliche Regelungen. Die Bundesregierung spricht davon, dass das Gesetz für den Bund „genau zum richtigen Zeitpunkt“ komme: In den kommenden Jahren werde es dank des Sondervermögens Infrastruktur zahlreiche öffentliche Aufträge für die Modernisierung etwa von Brücken, Krankenhäusern und Schulen geben. Wer im Auftrag des Bundes arbeite, solle „auch ordentlich bezahlt werden“, so Bas.
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