Interessenkonflikt: Steinbach vorerst nicht zu CMS

News Redakteur

Von 2018 bis 2024 war Jörg Steinbach brandenburgischer Wirtschaftsminister. Erst Anfang 2027 kann er seine gewünschte Tätigkeit für die Wirtschaftskanzlei CMS aufnehmen. Bis Ende der Karenzzeit bleibt ihm das untersagt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Rechtsgrundlage für den gerichtlichen Beschluss ist das Brandenburgische Ministergesetz, nachdem die Landesregierung die Erwerbstätigkeit ehemaliger Minister für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagen kann, wenn anderenfalls möglicherweise öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Im September vergangenen Jahres entschied die Landesregierung in diesem Sinne – wegen eines möglichen Interessenkonfliktes.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt auf Beschwerde Steinbachs hin die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam. Ausreichend ist danach der begründete Anschein, dass durch die Erwerbstätigkeit des ehemaligen Mitglieds der Landesregierung Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen können. Dies sei bei der hier beabsichtigten Beschäftigung bei CMS der Fall. Der frühere Wirtschaftsminister war während seiner Amtszeit in erheblichem Maß an der Ansiedlung einer Produktionsstätte von Tesla im Land Brandenburg beteiligt und Mitglied der dafür eingerichteten Task Force des Landes Brandenburg. CMS hatte das Land während der Amtszeit Steinbachs bei einem Verkauf eines Grundstücks für die Produktionsstätte Teslas und bei der Zulassung eines vorzeitigen Beginns der Errichtung der Anlage beraten und sei daher bereits während der Amtsausübung von erheblicher Bedeutung, so das Oberverwaltungsgericht. Steinbach habe einen nicht unerheblichen vermittelnden Einfluss auf die Mandatierung der Kanzlei durch einen Landesbetrieb genommen. Inzwischen ist CMS für Tesla tätig und steht für die Vertretung des Landes nicht mehr zur Verfügung. Diese Umstände wären geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität des Landes zu beeinträchtigen, wenn die Tätigkeit kurze Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt aufgenommen würde.

Copyright Bild: IMAGO / Bernd Elmenthaler

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