Die bereits in den vergangenen Jahren beobachteten Tendenzen bestätigen sich auch zum Stichtag 1. Januar 2026: Die Zahl der Rechtsanwältinnen und -anwälte in Einzelzulassung in Deutschland ist weiter zurückgegangen, demgegenüber steigt die Beliebtheit des Berufes Syndikusrechtsanwalt oder -anwältin weiterhin an. Das meldet die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer jährlich erscheinenden Statistik. 138.420 Rechtsanwältinnen und -amwälte in Einzelzulassung gab es zum 1. Januar 2026 in der Bundesrepublik und damit 295 weniger als am gleichen Tag ein Jahr zuvor. Bereits seit neun Jahren geht die Zahl kontinuierlich zurück. Mit über 82 Prozent machen sie den deutlich größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Bundesrechtsanwaltskammer aus. Um 9,15 Prozent – von 7.585 auf 8.279 – ging die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte nach oben. In dieser Berufsgruppe ist auch der Frauenanteil besonders hoch, zum Stichtag 1. Januar 2026 liegt er bei fast 60 Prozent. Bei den einzeln zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten liegt er gerade einmal bei knapp über 35 Prozent.
Ein Plus von 644 Mitgliedern verzeichnen die doppelt Zugelassenen (1. Januar 2026: 20.848, 1. Januar 2025: 20.204), das sind solche, die sowohl eine Einzelzulassung als Rechtsanwalt, respektive Rechtsanwältin, und als Syndikus oder Syndika innehaben. Die Zahl der Berufsausübungsgesellschaften erhöhte sich zum Stichtag um 6,55 Prozent von 5.126 im Vorjahr auf 5.462. Den größten Anteil daran haben die PartGmbH mit 3.544, gefolgt von den GmbH (1.665). So verzeichnen die 28 Rechtsanwaltskammern in der Bundesrepublik 173.504 Mitglieder, im vergangenen Jahr waren es 172.084.
Gestiegen ist die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte, von 46.148 auf 47.436. Der Frauenanteil hier liegt bei rund einem Viertel. Die Zahl der erworbenen Fachanwaltstitel ist leicht zurückgegangen, von 58.655 auf 58.177. Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt das Arbeitsrecht (11.253), gefolgt vom Familienrecht (8.314) und Steuerrecht (4.584). Die höchsten Zuwächse verzeichneten laut Bundesrechtsanwaltskammer die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (plus 9,1 Prozent), Migrationsrecht (plus knapp sechs Prozent) und Informationstechnologierecht (plus 4,7 Prozent).
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