Zulässiges Pastiche oder Urheberrechtsverletzung?

News Redakteur

Über 20 Jahre dauert der Rechtsstreit zwischen der deutschen Elektropop-Band „Kraftwerk“ und den Komponisten von Sabrina Setlurs Song „Nur mir“ beziehungsweise dem Tonträgerhersteller Pelham. Es geht dabei um die Frage, ob letztere eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, weil sie eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ von Kraftwerk elektronisch kopiert und im Titel „Nur mir“ in fortlaufender Wiederholung unterlegt haben. Mitte April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu ein neues Urteil veröffentlicht.

In dem Urteil äußert sich der EuGH zur Tragweite der Ausnahme für sogenannte „Pastiches“ im Zusammenhang mit dem Sampling. „Pastiche“ lässt sich mit „Nachahmung“ oder „Imitation“ übersetzen. Künstler oder Künstlerinnen ahmen ein Stück eines oder einer anderen stilistisch oder inhaltlich nach. Letzteres bleibt erkennbar, trotzdem hat das neu geschaffene Werk eine eigene Prägung. Im Falle des Kraftwerk-Imitats muss geklärt werden, ob es sich um ein zulässiges Pastiche oder um eine unzulässige Urheberrechtsverletzung handelt. Das Musikstück „Metall auf Metall“ stammt aus dem Jahr 1977, „Nur mir“ kam 1997 und später noch einmal 2004 auf den Markt. Am 7. Juni 2021 trat in Deutschland eine Ausnahme- beziehungsweise Schrankenregelung für das Urheberrecht in Kraft. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes sind seither in Grenzen zum Zweck der Karikatur, der Parodie und eben des Pastiches erlaubt.

Der EuGH konkretisierte nun, dass diese Ausnahme Schöpfungen umfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesem gegenüber aufweisen. Und: Sie nutzen einige urheberrechtlich geschützte Elemente, um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen. Das könne verschiedene Formen annehmen, sagt der EuGH, unter anderem im Sinne einer Hommage oder einer humoristischen oder auch kritischen Auseinandersetzung mit den Werken. Für eine Nutzung zum Zwecke eines Pastiches genüge es, dass der Charakter für diejenigen erkennbar ist, denen das bestehende Werk bekannt ist, dem die Elemente entnommen sind.

Der Rechtsstreit setzt sich auf Basis dieser Antworten des EuGH am Bundesgerichtshof (BGH) fort, der sich an das europäische Gericht gewandt hatte. In der Vorlageentscheidung hatte der BGH darauf hingewiesen, dass in dem Musikstück „Nur mir“ nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamburg als Vorinstanz eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Rhythmussequenz erfolgt sei, die aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ in ein anderes musikalisches Genre übernommen worden sei und trotz Temporeduktion und metrischer Verschiebung als Anspielung auf das Original erkennbar bleibe.

Copyright Bild: IMAGO / Marc John

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