Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Gesetzespaket mit Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern verabschiedet. Unternehmen sollen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres von bürokratischen Verpflichtungen befreit sein. Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte anlässlich der Bekanntgabe des Gesetzespaketes in Düsseldorf, dass „ein schneller und handlungsfähiger Staat die entscheidende Voraussetzung für Investitionen und Innovationen am Standort Nordrhein-Westfalen“ sei. Diesen stehen aktuell häufig zeit- und kostenintensive Dokumentations- und Berichtspflichten entgegen.
Die Landesregierung entzieht zum Jahresauftakt 2027 grundsätzlich allen landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten, die zu Lasten der Wirtschaft gehen, die rechtliche Grundlage und schafft diese damit grundsätzlich ab. Es gilt laut Angaben der Landesregierung die Beweislastumkehr: Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, muss bis zum Stichtag 1. Januar fundiert begründet und per Rechtsverordnung festgestellt werden. Ohne die Feststellung entfällt die betroffene Regelung im kommenden Jahr ersatzlos. Ausnahmen seien lediglich da vorgesehen, wo sie unbedingt erforderlich sind. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bekräftigte das Vorhaben: „Mit den in unserem Entlastungskabinett beschlossenen Gesetzesentwürfen drehen wir die Logik um: Nicht der Abbau von Bürokratie muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand. Wir schaffen unnötige Berichtspflichten ab, machen die digitale Kommunikation zum Regelfall und geben Kommunen mehr Freiheit für Innovation.“
Für Bürgerinnen und Bürger sieht die Landesregierung künftig eine einfachere und schnellere Kommunikation mit den Behörden vor. Kommunen können sich von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen, um mehr Raum für Innovationen und die Verwirklichung von Ideen zu bekommen.
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