Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises den Reisevermittlervertrag mit dem Sparkassen-Dienstleister S-Markt & Mehrwert nicht kündigen durfte. Das OLG bestätigt damit das Urteil des Landgerichts in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Zwischen den beiden Parteien existiert seit mehreren Jahren ein Agenturvertrag: Darin heißt es unter anderem, dass die S-Markt & Mehrwert ohne Zustimmung von Aida Cruises keine Rabatte, Nachlässe oder sonstige geldwerte Vorteile an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben darf, wenn sie Reisen des Kreuzfahrtunternehmens vermittelt. Das tat der Sparkassen-Dienstleister aber doch und gewährte Kundinnen und Kunden Rückvergütungen aus den von Aida Cruises erhaltenen Provisionszahlungen in Form von Gutscheinen und Bonuspunkten. Aida Cruises hatte deshalb den Vertrag gekündigt. Gegen die Kündigung ging die S-Markt & Mehrwert erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf vor. Das hatte entschieden, dass das Verbot der Provisionsweitergabe kartellrechtswidrig, die Kündigung daher unwirksam ist und der Reisevermittlervertrag ohne dieses weiterbesteht.
Aida Cruises wehrte sich gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht, scheiterte dort aber. Dieses führte aus, dass es sich bei dem Vertrag nicht um einen „echten Handelsvertretervertrag“ handelt. Darin könnte unter bestimmten Umständen die Provisionsweitergabe ausgeschlossen werden. Die S-Markt & Mehrwert agiert indes als selbstständiges Unternehmen am Markt und ist dementsprechend als „unechter“ Handelsvertreter einzustufen. Sie sei unabhängig, nicht in das Unternehmen des Kreuzfahrtunternehmens eingebunden und vermittle Reisen von zahlreichen Reiseveranstaltern, so das OLG. Aida Cruises bleibt in dem Fall das Recht verwehrt, die Provisionsweitergabe zu verbieten und handelte deshalb kartellrechtswidrig. Das Verbot verhindere in kartellrechtswidriger Weise einen Preiswettbewerb. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, Aida Cruises kann Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
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