Dreisäulenmodell für die Finanzierung der Autobahn GmbH

News Redakteur

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Gesetzesreform, mit der sie die Finanzierung der bundeseigenen Autobahn GmbH stärken möchte. Damit macht sie ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr. Die Gesellschaft soll künftig Kredite aufnehmen und damit ihre finanziellen Spielräume erweitern können. Das meldet die Deutsche Presse Agentur unter Berufung auf den Tagesspiegel. Bis dato erfolgt die Finanzierung noch aus dem Bundeshaushalt. Damit ist die Gesellschaft aber stets abhängig von den finanziellen Möglichkeiten im Bund. In dem Gesetzesentwurf heißt es laut dpa, dass die Straße auch künftig der Verkehrsträger mit der mit Abstand größten Verkehrsleistung bleibt.

Geplant ist jetzt ein Dreisäulenmodell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital. Neben der begrenzten Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH sollen Einnahmen aus der LKW-Maut den finanziellen Spielraum erhöhen. Das Bundesverkehrsministerium plant mit einem Volumen von rund fünf Milliarden Euro. Gültigkeit haben soll die neue Finanzierungsstruktur ab 1. Januar 2028. In den vergangenen Jahren seien die Investitionen in die Bundesfernstraßen zwar kontinuierlich gesteigert worden, heißt es laut dpa im Gesetzentwurf. „Trotzdem bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf aufzulösen.“ In den kommenden Jahren müssen viele marode Brücken saniert und Straßen repariert werden. Für den Aus- und Neubau von Autobahnen sieht das Bundesverkehrsministerium Finanzlücken in Milliardenhöhe.

Die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Der ADAC etwa gehört zu den Befürwortern. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland findet auch kritische Worte. „Sollte das Gesetz das Kabinett passieren, muss klar sein, dass Kredite nicht für den Bau neuer Autobahnen verpulvert werden“, betonte Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim Bund. Die Verwendung der Mittel müsse auf den Erhalt von Brücken und Straßen im Gesetz festgeschrieben werden. „Nur so kann das Gesetz in Einklang mit dem Natur- und Klimaschutz stehen.“

Copyright Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie

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