Ordnungsgeld gegen Meta wegen falscher Behauptungen

News Redakteur

Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen Meta ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Auf Facebook waren falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten aufgetaucht. Zu Unrecht sah er sich dem Vorwurf ausgesetzt, ein Kriegsverbrecher zu sein – sowohl sein Klarname als auch sein Bild waren in dem Post veröffentlicht. Im Eilverfahren ging er vor der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main dagegen vor. Die Kammer untersagte Meta per Beschluss vom 23. März 2026 die Veröffentlichung der wahrheitswidrigen Beiträge und drohte für den Fall der Nichtbeachtung ein Ordnungsgeld an. Diese Anordnung bekam Meta am Folgetag zugestellt. Eine Löschung erfolgte zunächst nicht, daher beantragte der betroffene Soldat Anfang April den Erlass des Ordnungsgeldes. Am 8. und 10. April löschte Meta die Posts.

Mit Beschluss vom 28. Mai 2026 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main gegen Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt. Die Kammer stellte fest, dass Meta für insgesamt 15 beziehungsweise 17 Tage die Unterlassungs- bzw. Löschungsanordnung nicht beachtet hatte. „Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe“, erklärte die Kammer in einer Pressemitteilung. „Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste.“

Zur Bemessung des Ordnungsgeldes führte das Landgericht aus, dass die Angaben des Konzerns zu internen Verzögerungsprozessen einschließlich der Sprachhürden eher schulderhöhend denn schuldmindernd wirken. Meta räume ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen. „Der Vortrag, der zu Unrecht als Kriegsverbrecher öffentlich gebrandmarkte Antragsteller habe allenfalls geringfügige negative Auswirkungen zu befürchten, beinhaltet eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet.“

Copyright Bild: IMAGO / NurPhoto

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