Weniger Gewicht, gleichbleibender oder sogar höherer Preis: Im Mai hatte Mondelez vor dem Landgericht Bremen eine Niederlage gegen die Verbraucherzentrale Hamburg erlitten. Die hatte wegen sogenannter Mogelpackungen bei Milka-Schokolade geklagt. Die Schokoladentafeln hatten sich von 1,49 Euro auf 1,99 Euro verteuert, für sich genommen ein normaler Vorgang. Mondelez hatte aber den Packungsinhalt etlicher Milkasorten von 100 auf 90 Gramm verringert. Das war gleichbedeutend mit einer Steigerung des Grundpreises um 48 Prozent. Nach Auffassung des Landgerichts Bremen war das Vorgehen unlauter und verstieß gegen das Wettbewerbsrecht. Es entschied, dass Mondelez die Packungen mit den 90 Gramm Inhalt nicht in den Verkehr bringen darf, wenn es diese in den vier Monaten zuvor noch mit 100 Gramm in den Märkten zum Kauf angeboten hatte. Konsumentinnen und Konsumenten der Milka-Schokolade sind 100-Gramm-Packungen gewohnt und könnten daher laut Ansicht des Gerichts getäuscht werden. Die damals neu in den Verkehr gebrachten Tafeln waren einen Millimeter dünner, das Design der Verpackung beinahe identisch.
Wie nun die Deutsche Presseagentur mitteilt, geht der Streit um die Schokolade in die nächste Runde. Mondelez legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen ein, berichtet hatte bereits die Lebensmittelzeitung. Der Produzent beharrt weiterhin darauf, niemanden zu täuschen, weil die Grammangabe auf Vorder- und Rückseite der Schokoladentafeln zu sehen sei. Nun muss das Oberlandesgericht in der Sache entscheiden. Wann das Verfahren in Bremen beginnt, ist aktuell noch nicht bekannt.
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