Früher Entwurf des Arbeitszeitgesetzes liegt vor

News Redakteur

Wie die Deutsche Presseagentur mitteilt, kursiert im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium der Entwurf eines Gesetzes, der neue Arbeitszeitregeln mit sich bringen soll. Darin steckt offensichtlich ein Bekenntnis zum Acht-Stunden-Tag. Allerdings plant das Ministerium unter der Leitung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen. Tarifpartner könnten demnach auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren, berichtet die dpa. Aus Ministeriumskreisen will die dpa erfahren haben, dass die Abstimmung im Hause noch nicht abgeschlossen ist. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sollen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darauf verständigen können, „anstelle einer werktäglichen eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.“ Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

Copyright Bild: IMAGO / Sylvio Dittrich

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