EU-Kommission leitet Kartellverfahren gegen Sanofi ein

News Redakteur

Laut eigenen Angaben prüft die EU-Kommission in einem förmlichen Kartellverfahren, ob Sanofi gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen hat. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen im Rahmen einer Kommunikationskampagne den einzigen konkurrierenden Grippeimpfstoff verunglimpft hat. Sanofi hat aktuell den laut eigenen Angaben verbesserten Grippeimpfstoff „Efluelda“ in der EU am Markt, der speziell die Zielgruppe der über Sechzigjährigen adressiert. Der Konkurrent läuft unter dem Namen „Fluad“ und stammt von CSL Seqirus. Die Kommission äußerte Bedenken, dass Sanofi eine irreführende Kommunikationskampagne durchgeführt haben könnte, um Fluad zu diskreditieren. Der konkurrierende Impfstoff könnte schlechter dargestellt worden sein als das eigene Produkt. Das würde den nationalen Impfempfehlungen in mehreren Mitgliedstaaten widersprechen. Die Kampagne richtete sich in erster Linie an Angehörige der Gesundheitsberufe in Deutschland und Frankreich.

In beiden Märkten räumt die Kommission Sanofi eine beherrschende Stellung ein. Die Vorwürfe stützen sich auf Behauptungen, die darauf hindeuten, dass die Beweisgrundlage für Fluad schwächer sei als für Efluelda. Das aber stünde im Widerspruch zu den Feststellungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der nationalen technischen Sachverständigengruppen für Immunisierungsfragen in Deutschland und Frankreich. Außerdem könnte Sanofi nationale Impfempfehlungen auf irreführende Weise dargestellt haben. Außerdem soll Sanofi in Deutschland behauptet haben, die nationale Impfempfehlung für Fluad unterliege ungeklärten wissenschaftlichen Vorbehalten vonseiten medizinischer Fachverbände. Sanofi hat nun die Möglichkeit, Verpflichtungszusagen anzubieten, um die Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte: „Das heute beschlossene förmliche Prüfverfahren ist Ausdruck der Entschlossenheit der Kommission, gegen Diskreditierung vorzugehen, denn solche Verhaltensweisen können dem Wettbewerb unverhältnismäßigen Schaden zufügen und verhindern, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtigen Informationen verfügen, wenn sie ihre Entscheidungen treffen.“ 

Copyright Bild: IMAGO / Zoonar

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