Gesetzgeber erschwert Klagen von Umweltverbänden

News Redakteur

20 Minuten hatte die Aussprache gedauert, dann hat der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes“ in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD angenommen. Gegen den Vorschlag stimmten AfD, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke. Mit dem Gesetz wird das Klagerecht für Umweltverbände gestrafft und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards angepasst.

Ziel der Novelle ist, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umsetzen zu können. Für das Klagerecht sind künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Das betrifft insbesondere Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation. Gleiches gilt auch für Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen.

Zudem wird eine zehnwöchige Klageerwiderungsfrist eingeführt, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Damit eine Umweltvereinigung überhaupt einen Rechtsbehelf einlegen kann, muss das zugrundeliegende Vorhaben in ihren sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich fallen. Der Gesetzesentwurf definiert zudem Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen. Die Anerkennung unterliegt einer zeitlichen Befristung. Allerdings können in Zukunft auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Darüber hinaus wurden europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltorganisationen in die Novelle aufgenommen.

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