18 Millionen Euro an Bußgeldern aus Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr vereinnahmt. 815 Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße gingen in Bonn 2025 ein. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts stellte den Jahresbericht 2025/2026 seiner Behörde vor und betonte, dass die Anforderungen an die Kartellverfahren in Deutschland hoch sind. Er sprach davon, dass Ermittlungsansätze stetig modernisiert werden müssten und die internationale Zusammenarbeit der Behörden intensiviert werde. Im Bereich der Fusionskontrolle liege ein Schwerpunkt aktuell auf der Lebensmittelbranche. Mundt erinnerte an die erst kürzlich erfolgte Freigabe des Erwerbs von 36 ehemaligen Tegut-Standorten durch Tante Enso. Übernahmen weiterer umfangreicher Filialpakete durch Unternehmen des Edeka-Verbunds sowie durch die Rewe-Gruppe stünden zurzeit noch auf dem Prüfstand. Der Lebensmitteleinzelhandel sei eine stark konzentrierte Branche, sagte Mundt. Die Übernahme von Tegut-Standorten durch Tante Enso stärke einen kleineren Wettbewerber und könne zugleich die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern. „Bei den Vorhaben von Edeka und Rewe prüfen wir sehr genau, welche Auswirkungen sie auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Wettbewerber und Lieferanten haben“, führte er weiter aus. Insgesamt hat das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr 876 Zusammenschlussvorhaben geprüft. Ein Beispiel für eine untersagte Fusion war der gescheiterte Erwerb der Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe. Missbrauchsverfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabatt- und Konditionenpraktiken führt das Amt unter anderem gegen Coca-Cola und Edeka. Weitere Verfahren betreffen Praktiken von Temu, Vodafone und deren Tochtergesellschaft Vantage Towers.
Entwicklung am Kraftstoffmarkt
Ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt betraf seit Beginn des Iran-Krieges die Beobachtung der Preisexplosionen auf dem Kraftstoffmarkt. Sein Amt habe auf Grundlage des neuen Kraftstoffmaßnahmenpakets unmittelbar Ermittlungen aufgenommen, berichtete Mundt. Aus wettbewerblicher Sicht sei vor allem die Ebene der Raffinerien und Großhändler entscheidend, hier greife auch der neu eingeführte § 29a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. „Wenn Unternehmen auf dieser Ebene marktmächtig sind, dürfen sie keine Preise verlangen, die ihre Kosten in unangemessener Weise überschreiten“, sicherte Mundt zu. „Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind.“ Gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien laufen Verfahren und diese müssen umfangreich Auskunft erteilen. Mit dem Ablauf des 30. Juni sind die Kraftstoffpreise wieder stark gestiegen. Mundt versprach, die Preisentwicklung genau zu beobachten: „Unternehmen dürfen die Situation nicht dazu nutzen, Preiserhöhungen vorzunehmen, die sich sachlich nicht rechtfertigen lassen. Entsprechenden Hinweisen werden wir konsequent nachgehen“, sagte er.
Maßnahmen in der Digitalwirtschaft
Im Fokus der Ermittlungen steht seit Jahren auch die Digitalwirtschaft, das war auch 2025 nicht anders. Abgeschlossen hat das Bundeskartellamt das Verfahren gegen Amazon zu den sogenannten Preiskontrollmechanismen. Amazon darf auf dem deutschen Marketplace die Preise der Händler nicht mehr in der bisherigen Form beeinflussen. Erstmalig hat das Amt eine Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 59 Millionen Euro festgesetzt. Das Verfahren auf Beschwerde Amazons hin ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig. Die Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler ist laut Ansicht Andreas Mundts nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. „Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Preise auf der Plattform nach Amazons Vorstellungen gelenkt werden. Und dies sowohl zum Nachteil der Händler auf dem Amazon Marketplace als auch zum Nachteil der Händler auf Plattformen außerhalb von Amazon, da auch deren Preise in das Monitoring von Amazon einfließen.“ Nachteilig sei das Vorgehen außerdem auch für andere Plattformen, weil Händler aufgrund des Preismonitorings wenig Anreize haben, dort niedrige Preise zu setzen. Mundt sprach weitere Verfahren gegen große Digitalkonzerne an, so das Verfahren zum App Tracking Transparency Framework von Apple. In diesem Verfahren finden konzertierte Ermittlungen mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden statt.
Vergabeverfahren
Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im vergangenen Jahr 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600
Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag. Mundt sprach von einer wachsenden Komplexität in diesen Verfahren, insbesondere in der Digitalwirtschaft, in Sachverhalten mit internationalem Bezug und im Rahmen umfangreicher Bußgeldverfahren. Deshalb sei es richtig, die Verfahrensregeln mit der geplanten 12. GWB-Novelle praxistauglich weiterzuentwickeln. „Entscheidend bleibt, dass der Schutz wettbewerblicher Marktstrukturen nicht geschwächt, sondern konsequent weiterentwickelt wird“, so der Präsident des Bundeskartellamts abschließend.
Alexander Pradka, Berichterstattung des Bundeskartellamts vom 30. Juni 2026
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