Am Freitagmittag gab das bayerische Justizministerium Entwarnung, seit Donnerstagnachmittag hatte eine Störung der Netzwerkinfrastruktur im Rechenzentrum des Landesamtes für Steuern bestanden. Das bestätigte eine Sprecherin des Landesamts der Deutschen Presse Agentur (dpa).IT-gestützte Arbeitsabläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften seien dadurch eingeschränkt gewesen. Das hatte laut dpa zur Folge, dass Bayerns Justiz zeitweise nicht per Festnetztelefon oder E-Mail erreichbar war. Um kurz nach Mitternacht, um 00.03 Uhr am Freitag, liefen die Systeme nach Ministeriumsangaben wieder. Obwohl Standarddienste wie Mail und Telefon und auch die Fachverfahren und die E-Akte wieder verfügbar sind, komme es im elektronischen Rechtsverkehr immer noch zu Verzögerungen beim Nachrichtenversand.
Von einem Cyberangriff gehen die Verantwortlichen nicht aus. „Zu keinem Zeitpunkt sind sensible Daten abgeflossen oder verloren gegangen. Ebenso bestand zu keinem Zeitpunkt unbefugter Zugriff auf die Server der Justizverwaltung“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass im großen Stil verpasste Fristen drohen: Sollte eine Einreichung von Unterlagen während der Störung nicht möglich gewesen sein, „kann durch das Gericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. „Dies betrifft vor allem Verfahren, in denen betroffene Personen nicht anwaltlich vertreten werden.“ im Übrigen sei auch während des Ausfalls eine fristgerechte Einreichung möglich gewesen, da die „virtuelle Poststelle Bayern beim IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern durchgehend erreichbar war“. Und der Eingang dort sei für eine Frist entscheidend – nicht die Frage, wann ein Schriftsatz von dort weitergeleitet wird.
Richterinnen und Richter äußerten sich dennoch besorgt und kritisch: „Eine digitale Justiz ohne belastbare Ausfallkonzepte ist nicht zukunftsfähig“, sagte etwa die Landesvorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Barbara Stockinger. Der Verein dringt nun auf ein Notfallkonzept – und digitale Absicherungen. „Der Rechtsstaat muss auch dann handlungsfähig bleiben, wenn zentrale IT-Systeme versagen.“ Die aktuellen Ereignisse zeigten eindrücklich, dass resiliente und redundante Systeme benötigt werden, um die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt jederzeit sicherzustellen.
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