Für Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, soll künftig nur mehr eine zentrale Datenschutzbehörde zuständig sein. Das meldet die Deutsche Presse Agentur (dpa). Eine entsprechende Initiative hat das Land Hamburg in den Bundesrat eingebracht, die Datenschutzbehörden der Länder unterstützen das. Am 10. Juli soll im Bundesrat über die Eingabe beraten werden. Neben Firmen sollen auch Forschungseinrichtungen davon profitieren, dass sie nur mehr mit einer Behörde zu tun haben. Hat diese bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt, gilt diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden.
„Die Hamburger Bundesratsinitiative geht in die richtige Richtung: Sie stärkt die Zusammenarbeit, das arbeitsteilige Vorgehen und legt dort, wo es sinnvoll ist, einen Ansprechpartner für Unternehmen und Forschungseinrichtungen fest“, sagte Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp gegenüber der dpa. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina ergänzt: „Der Datenschutz genießt in Deutschland zurecht einen hohen Stellenwert – gleichzeitig sehen wir, dass die Strukturen zu unnötigem Aufwand führen und Innovationen ausbremsen können.“ Das gelte vor allem für Firmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig seien. „Wir sollten die Strukturen deshalb verändern, hin zu einheitlichen Regeln und einem Ansprechpartner, weg von doppelten Prüfungen.“
Schon bei der jüngsten Digitalministerkonferenz in Hamburg hätten alle Länder gemeinsam eine Reform der Datenschutzaufsicht nach dem Prinzip „einer prüft für alle“ angeregt. „Beide Initiativen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda“, so der Chef der Hamburger Staatskanzlei und Vorsitzende der Digitalministerkonferenz Jan Pörksen.
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