Lufthansa darf früher getätigte Umweltaussagen nicht wiederholen

News Redakteur

Das Oberlandesgericht in Köln hat es der Lufthansa untersagt, bestimmte Umwelt-Versprechen in der Werbung zu machen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Konkret geht es dabei um das Versprechen, dass Passagiere „flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“ können – gegen Aufpreis. Wie die Deutsche Presse Agentur mitteilt, störten sich die Richter daran, dass Passagiere nicht exakt erfahren haben, wann das aus Biomasse recycelte und gegenüber normalem Flugkraftstoff rund dreimal so teure Bio-Kerosin eingesetzt wurde. Tatsächlich verhält es sich so, dass der Treibstoff erst nach Zahlung in das Gesamtsystem eingespeist wird.

Da die Fluggesellschaft den entsprechenden Passus schon vor zwei Jahren von der Webseite genommen hat, bezieht sich das Urteil auf ein Wiederholungsverbot. Aktuell wirbt die Lufthansa damit, dass der extra bezahlte nachhaltige Kraftstoff innerhalb der nächsten sechs Monate zum Einsatz kommt. Gescheitert ist die DUH laut dpa-Meldung mit Vorwürfen, dass die Airline mit dem Kranich nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden informiere, die im Zusammenhang mit dem Fliegen stehen. Dazu fehlten Angaben zu CO2-Emissionen bei Lieferanten ebenso wie zu anderen klimaschädlichen Wirkungen etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide. Dieser Teil der Entscheidung sorgte im Headquarter der Lufthansa in Köln und im Aviation Center am Flughafen Frankfurt für Erleichterung. Ein Sprecher sagte, das aktive Engagement der Fluggäste sei eine tragende Säule der Nachhaltigkeitsstrategie der Lufthansa. Dazu kommuniziere der Konzern faktenbasiert und entwickele die Kundenansprache kontinuierlich weiter. Das Oberlandesgericht in Köln hatte zum Ausdruck gebracht, dass die Aufklärungspflicht von Fluggesellschaften auch nicht überdehnt werden dürfe.

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