Wegen des Verdachts, den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt zu haben, hatte die EU-Kommission im September des vergangenen Jahres gegen SAP ein Kartellrechtsverfahren eröffnet. Jetzt meldet die Deutsche Presse Agentur, dass der größte Softwarehersteller in Europa sich selbst zu Veränderungen verpflichtet und damit die Gefahr einer Geldbuße seitens der Kommission abgewendet hat. Das Unternehmen mit Sitz im baden-württembergischen Walldorf hatte von ihren Kunden in Verträgen verlangt, die Software ausschließlich von SAP selbst warten zu lassen. Außerdem müssten sie für alle Softwarelösungen dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Das könnte verhindern, dass sie Wartungs- und Supportleistungen von verschiedenen Anbietern zu unterschiedlichen Bedingungen und Preisen in Anspruch nehmen.
Als dritten Punkt nannte die EU-Kommission im vergangenen Herbst die Unkündbarkeit von Wartungs- und Supportleistungen für nicht genutzte Softwarelizenzen. Kunden, die die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Walldorfer haben sich den Angaben nach unter anderem dazu verpflichtet, Kunden die Auswahl verschiedener Anbieter für die Wartung und den Support verschiedener Teile im SAP-Ökosystem jetzt zu ermöglichen. Außerdem besteht ein Kündigungsrecht für Lizenzen etwa in Fällen der Insolvenz oder einer gescheiterten Implementierung – solange das Scheitern in den Verantwortungsbereich der SAP fällt. Die EU-Kommission hat den Änderungsvorschlägen der SAP zugestimmt. Der Softwarehersteller ist daran für zehn Jahre weltweit gebunden. Im Falle eines Verstoßes droht weiterhin die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung. SAP hatte die Vorwürfe im September zurückgewiesen. «SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen», teilte das Unternehmen mit.
Copyright Bild: IMAGO /
