Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob bei der geplanten Übernahme des deutschen Möbelhauses Porta durch die in Österreich beheimatete XXXLutz gegen die Fusionskontrollverordnung verstoßen wurde. Unternehmen müssen das Vorhaben bei der EU-Kommission anmelden, wenn sie einen Zusammenschluss von EU-weiter Bedeutung planen. Anschließend müssen sie mit der Durchführung warten, bis die Kommission grünes Licht gibt. Mit dem Mechanismus werden nachteilige Auswirkungen der Fusion verhindert, die sich nicht mehr oder nur mit Mühe beseitigen lassen, wenn die Kommission den Daumen senkt. Vor der förmlichen Genehmigung dürfen beide Parteien keinerlei Maßnahmen ergreifen, die zu einer Änderung der Kontrolle über das zu erwerbende Unternehmen beitragen. Darunter kann beispielsweise die Abstimmung von Tätigkeiten, die Einflussnahme auf das Tagesgeschäft des Unternehmens oder der Austausch sensibler Geschäftsinformationen fallen.
Am 7. Januar 2025 hatten die Unternehmen ihr Zusammenschlussvorhaben öffentlich bekannt gegeben, aber nicht förmlich bei der Kommission angemeldet. Das hätte nach vorläufiger Ansicht der Kommission wegen der großen Bedeutung des Vorhabens aber geschehen müssen. Mittlerweile hat die Kommission laut eigenen Angaben Kenntnis von Maßnahmen seitens XXXLutz und Porta erhalten, die einen Verstoß gegen das oben geschilderte Durchführungsverbot darstellen könnten. Die Unternehmen sind über die Eröffnung des Prüfverfahrens in Kenntnis gesetzt worden. Die Untersuchung erfolgt unabhängig von einer Prüfung der Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb durch die Kommission nach den EU-Fusionskontrollvorschriften und greift dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vor. Sollte tatsächlich gegen das Durchführungsverbot verstoßen worden sein, kann die Kommission Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes der beteiligten Unternehmen verhängen.
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