Bundesregierung will Recht der Genossenschaften modernisieren

News Redakteur

Ein Gesetzesentwurf sieht Erleichterungen bei der Gründung von Genossenschaften vor. Außerdem sollen nach dem Willen der Bundesregierung Fortschritte bei der Digitalisierung erzielt werden. Zu diesem Zweck ersetzt im neuen Genossenschaftsgesetz die Textform die bisher geltende Schriftform. Genossenschaften sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Mitgliedern Informationen grundsätzlich digital zukommen zu lassen. Ebenso sollen Gründungsversammlung, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat und Vertreterwahlen auf digitalem Wege stattfinden können. Die Gründung soll regelmäßig innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgen, im Gesetz verankert ist eine Eintragungsfrist für die Registergerichte. Verbesserungen an der Datenbank ermöglichen künftig das schnellere Auffinden eines passenden Prüfungsverbandes.

Die Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände soll die missbräuchliche Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform weiter eindämmen, damit soll der Schutz der Mitglieder vor finanziellen Risiken einhergehen. Auch die engere staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände soll diesem Zweck dienlich sein. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig bezeichnete anlässlich der Bekanntgabe des Gesetzesentwurfs die Genossenschaften als „zentralen Pfeiler“ der deutschen Wirtschaft. Sie betonte deren zentrale Rolle bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Sicherung regionaler Landwirtschaft, der Bereitstellung von Bankdienstleistungen im ländlichen Raum sowie im Rahmen der Energiewende. Genossenschaften dürften nicht an Attraktivität verlieren. Deshalb wolle die Bundesregierung diese von unnötigen bürokratischen Lasten befreien. „Aufwändige Papiervorgänge und umständlich analoge Mitgliederbeteiligung gehören bald der Vergangenheit an. Genossenschaften können künftig frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren.“ 

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