Drei Unternehmen und eine natürliche Person haben wegen vertikaler Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro ausgefasst. Betroffen sind Maxxis und die Großhändler Best4Tires Berlin und Reifen Müller. Maxxis bezieht als Alleinimporteurin Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber. Dazu gehören Reifen der Marken Maxxis und CST. Maxxis schloss zum Jahreswechsel 2015/2016 mit 1a Berlin Tyre, dem Rechtsvorgänger der B4T Berlin, und Reifen Müller Margengarantievereinbarungen ab. Hintergrund war laut Bundeskartellamt wirtschaftlicher Druck auf Seiten der 1a Berlin Tyre und bei Reifen Müller. Die beiden Großhändler profitierten von einer garantierten Marge je verkauftem Reifen der genannten Marken. Diese traten nicht als Preisführer auf, insbesondere nicht auf der Onlineplattform Tyre 24. Maxxis schloss in der Folgezeit mit neun weiteren Großhändlern entsprechende Vereinbarungen ab.
Parallel dazu etablierte Maxxis mit einer zunehmenden Zahl von Reifengroßhändlern ein System der Preismoderation. Dies beruhte laut Angaben des Bundeskartellamts auf der Übermittlung unverbindlicher Preisempfehlungen, der laufenden Überwachung der tatsächlichen Verkaufspreise – insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 – sowie gezielten Interventionen von Maxxis bei aus ihrer Sicht zu niedrigen Verkaufspreisen. Auf Tyre 24 konnten Unternehmen sich sowohl als Anbieter als auch als Abnehmer registrieren. Über ein Abnehmerkonto konnten sie für
jeden Reifen auf einen Blick Anbieter, Lagerbestände und Verkaufspreise einsehen. Maxxis agierte demzufolge als Preisbinder, die beiden Großhändler profitierten von von – so das Bundeskartellamt – „erheblichen“ Ausgleichszahlungen. Die B4T Berlin haftet auch für das Verhalten ihrer Rechtsvorgängerin Berlin Tyre, da sie deren kartellrechtswidriges Verhalten nach der Übernahme im Juli 2022 bis mindestens Januar 2024 fortgeführt hat.
Als das Bundeskartellamt ein Kartellordnungswidrigkeitsverfahren einleitete, stellte Maxxis die Moderation der Preise ein. Außerdem kündigte das Unternehmen die Margengarantievereinbarungen. Bei der Bußgeldzumessung hat das Kartellamt mildernd berücksichtigt, dass sich Maxxis und Best4Tires Berlin bei der Sachverhaltsaufklärung kooperativ verhalten haben. Maxxis und Reifen Müller haben außerdem einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Noch sind die Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig, die Unternehmen könnten sich noch per Einspruch zur Wehr setzen. „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie führen häufig dazu, dass überhöhte Preise gezahlt werden müssen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Margengarantievereinbarungen sind jedenfalls dann kartellrechtswidrig, wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken.“
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