EU-Kommission hat keine Einwände gegen Übernahme von Warner Bros.

News Redakteur

Seit Wochen hält die geplante Übernahme von Warner Bros. durch Paramount die Unterhaltungsindustrie in Atem. Die US-Regierung begrüßt diese, mehrere Bundesstaaten versuchen auf dem Klagewege, die Übernahme zu verhindern, BB IN-HOUSE berichtete. Jetzt meldet sich die EU-Kommission zu Wort, die den Zusammenschluss auf Basis der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt hat. Allerdings nur unter Auflagen, so ist die Genehmigung an die vollständige Einhaltung der von Paramount angebotenen Verpflichtungszusagen gekoppelt. Im Hinblick auf die Bereiche Produktion und Vertrieb von Kinofilmen, die Produktion und Lizenzierung audiovisueller Inhalte, das Großhandelsangebot von Fernsehkanälen sowie das Einzelhandelsangebot von audiovisuellen Diensten hat der US-Deal Auswirkungen auf den europäischen Markt.

Was die Filmproduktion angeht, hält die EU-Kommission die Wettbewerbssituation auch nach dem Zusammenschluss für ausreichend, es gäbe noch genug andere Filmstudios. Dazu zählen etwa Disney, NBC Universal, Sony und kleinere US-Studios wie Amazon MGM, A24 und Lionsgate sowie europäische Produktionsfirmen. Kritischer stuft die Kommission die Situation beim Vertrieb ein. In verschiedenen europäischen Ländern unterhält Paramount strukturelle Partnerschaften mit Universal, so dass es zu einer hohen Konzentration und erhöhter Transparenz kommen wird. Die Partnerschaft konzentriert sich auf den Vertrieb der Filme von Paramount und Universal an Kinobetreiber über ihr Gemeinschaftsunternehmen United International Pictures (UIP). Die Transaktion hätte bedeutet, dass auch die Filme von Warner über UIP vertrieben worden wären, und ohne die Verpflichtungszusagen hätte dies zu schlechteren Vermietungs- und Vertriebsbedingungen für Kinobetreiber geführt, was letztlich den Verbrauchern zum Nachteil gereicht hätte.

Um die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich des Filmvertriebs auszuräumen, hat Paramount verschiedene Maßnahmen angeboten. Innerhalb von 13 Monaten nach Abschluss der Transaktion wird das Unternehmen seinen Anteil an UIP verkaufen. Für einen Zeitraum von zehn Jahren wird Paramount weder direkt noch indirekt Vereinbarungen oder Absprachen mit Universal über den gemeinsamen Vertrieb von Filmen im Europäischen Wirtschaftsraum treffen und den Vertrieb von Warner-Filmen vom bestehenden Warner-Vertriebspartner auf den von Paramount genutzten Kinoverleih umstellen, sofern dieser Kinoverleih auch Filme von Universal oder Disney in allen UIP-Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum vertreibt. Im einzelnen betrifft das Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden. In den UIP-Ländern, in denen Paramount und Universal nicht denselben Verleiher nutzen, wird Paramount den Vertrieb der eigenen Produktionen vom bisherigen Verleiher nicht auf den von Warner genutzten Kinoverleiher verlagern, sofern dieser Verleiher auch Filme von Universal oder Disney vertreibt. Laut Angaben der Kommission sind diese Maßnahmen ausreichend, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

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