Konsequente Anwendung des DMA: 890 Millionen Euro Geldbuße für Google

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Im September 2023 stufte die EU-Kommission Google für seine Online-Suchmaschine Google Search als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Market Acts (DMA) ein. Sechs Monate später leitete sie Untersuchungen ein, die die Frage beantworten sollten, ob Google gegen seine Verpflichtungen nach den Vorschriften verstoßen hat. Am 19. März erreichte den Digitalkonzern die vorläufige Auffassung der Kommission, dass dem so ist. Was folgte, war die Wahrnehmung der Verteidigungsrechte, ein intensiver Austausch zwischen den Parteien und die Berücksichtigung der Ansichten anderer Marktteilnehmer seitens der Kommission. Und jetzt also der laute Knall: Am 23. Juli 2026 erlässt die EU-Kommission gleich zwei Nichteinhaltungsbeschlüsse. Weil der Konzern seine eigenen Dienste auf Google Search bevorzugt und und auf Google Play Beschränkungen für den Wettbewerb etabliert hat, hat die Kommission separate Geldbußen in Höhe von 460 Millionen und 430 Millionen Euro festgesetzt.

„Wir haben festgestellt, dass Google Unternehmen, die ähnliche Dienste, zum Beispiel zum Shopping oder im Bereich Sport anbieten, schadet, indem es ihnen auf Google Search nicht den gleichen Stellenwert einräumt“, sagt Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Darüber hinaus haben wir herausgefunden, dass Google App-Entwickler daran gehindert hat, Kundinnen und Kunden im App-Store Google Play günstigere Angebote zu machen. Die Beschlüsse senden eine klare Botschaft: Wir werden nicht zögern, unsere Instrumente zu nutzen, um die durch das Gesetz über digitale Märkte eröffneten Geschäfts- und Innovationsmöglichkeiten zu schützen.“

Behinderung von App-Entwicklern

Gatekeeper dürfen gemäß DMA ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht gegenüber Diensten Dritter begünstigen, das stellt die EU-Kommission in einer Mitteilung noch einmal klar. Im Gegenteil sind sie gezwungen, „transparente“, „faire“ und „diskriminierungsfreie“ Bedingungen anzuwenden. Google hat nach den Feststellungen der Kommission aber seine eigenen Dienste, darunter für Shopping, Hotels, Transport und Sportergebnisse, auf Google Search priorisiert, sei es durch die Positionierung auf der Seite mit den Suchergebnissen oder durch Verwendung spezieller visueller Darstellungen und Filter. Dagegen nahm sich die Präsentation der Ergebnisse fremder Anbieter blass aus. Und noch ein zweiter Aspekt war den Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge: Google hindert App-Entwickler geradezu daran, ihre Angebote frei zu kommunizieren und zu bewerben. Das erschwert es deutlich, Verträge mit Nutzerinnen und Nutzern auf Vertriebskanälen ihrer Wahl abzuschließen. Als störend empfunden wurde dabei nicht einmal die Gebühr an sich, die Google für die Erleichterung der ursprünglichen Akquise einer neuen Kundenbeziehung verlangen kann. Die Höhe und die Dauer der Gebührenerhebung hingegen gingen aber über das hinaus, was als mit dem DMA als vereinbar angesehen wird.

„Die Entscheidung ist juristisch konsequent, politisch aber brisant. Der DMA ist mehr als nur ein wettbewerbsrechtliches Instrument, er ist zum Gegenstand transatlantischer Handelsgespräche und politischen Drucks geworden.“

Markus Brösamle, Rechtsanwalt und Associated Partner der Kanzlei Noerr.

„Die besten Produkte sollten sich durchsetzen, weil sie besser sind und nicht, weil sie Eigentum des Unternehmens sind, das die Suchmaschine betreibt“, stellt Teresa Ribera, Exekutiv-Präsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel in der EU-Kommission, klar. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher hätten ein Anrecht darauf, von App-Entwicklern darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, wo sie für sich die besten Angebote heraussuchen können – selbst wenn der Inhaber des App-Stores keinen Anteil der Einnahmen erhält. Bei den Geldbußen bleibt es nicht, Google muss nun auch konkrete Maßnahmen ergreifen. Dienste anderer sind fair und diskriminierungsfrei zu behandeln und App-Entwickler, die ihre Anwendungen über den Google Store vertreiben, müssen technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden, mit Interessenten innerhalb wie außerhalb des Google Stores frei zu kommunizieren, ihre Angebote zu bewerben und Verträge zu schließen. Wie die Kommission erwähnt, hat Google bereits Änderungen vorgenommen und befindet sich in einer Testphase. Innerhalb von 60 Tagen muss der Digitalkonzern den Beschlüssen nachkommen, bei Versäumnissen drohen Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes.

Politische Dimension der Nichteinhaltungsbeschlüsse

Nicht nur „Sanktionsrecht“, sondern auch „Verhaltensrecht“ ist der DMA laut Markus Brösamle, Rechtsanwalt und Associated Partner der Kanzlei Noerr in Brüssel. „Das Ziel ist neben der Zahlung nämlich die Änderung bei der Google-Suche und bei den Play-Store-Regeln.“ Ob die Entscheidung wirke, zeige sich nicht im Moment der Nichteinhaltungsbeschlüsse, sondern erst in den kommenden Monaten der Umsetzung. Brösamle begrüßt die Sanktionierung und bezieht die Urteile des Europäischen Gerichtshofes zu Google Android und Android Auto mit in die Überlegungen ein. Es entstehe eine „klare Linie“, wer ein digitales Ökosystem kontrolliere, dürfe diese Kontrolle weder zur Selbstbevorzugung noch zur technischen Ausgrenzung Dritter nutzen. Neben der Konsequenz liege der eigentliche Mehrwert des DMA in der Geschwindigkeit. „Dieser kann im Vergleich zum klassischen Kartellrecht schneller umgesetzt werden und die Verfahren sind nicht derart zeitintensiv“, hebt Brösamle hervor. Dabei ersetze der DMA das Kartellrecht nicht, sondern ergänze es vielmehr als „schnelleres Schwert“ gegen Gatekeeper. Brösamle sieht aber eine weitere Dimension: „Die Entscheidung ist juristisch konsequent, politisch aber brisant.“ Der DMA sei mehr als nur ein wettbewerbsrechtliches Instrument, „er ist zum Gegenstand transatlantischer Handelsgespräche und politischen Drucks geworden“. Es könnte zu neuen Spannungen kommen. „Es zeigt sich aber, dass europäische Regelungen nicht zur außenpolitischen Verhandlungsmasse werden dürfen und dass die Kommission gegen Google durchgreift, belegt, dass sie bereit ist, das Recht entsprechend durchzusetzen.“

Alexander Pradka

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