Bundesregierung plant einheitliche Regelungen für Insolvenzverwalter

News Redakteur

Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht hat. Vorgesehen ist eine bundesweit einheitliche Zulassung. „In Deutschland prüft jedes der über 100 Insolvenzgerichte eigenständig, ob eine Person für die Übernahme insolvenzrechtlicher Ämter geeignet ist. Das kostet Zeit und Geld und führt zu uneinheitlichen Voraussetzungen. Das wollen wir ändern“, begründet Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Initiative. Daher ist ein einheitliches Zulassungssystem für insolvenzrechtliche Ämter vorgesehen. Die Aufsicht obliegt der neuen Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger. Bisher muss jeder, der als Insolvenzverwalter tätig sein möchte, seine Eignung gegenüber den jeweiligen Insolvenzgerichten nachweisen. Diese führen dazu eigene Vorauswahllisten, in die grundsätzlich geeignete Bewerber aufgenommen werden. Das hat zu uneinheitlichen Auswahlkriterien geführt und kann Bewerbern den Zugang erschweren. Auch an einer verfahrensübergreifenden Aufsicht mangelt es bis dato.

 Der Gesetzesentwurf gibt vor, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen müssen. Ganz neu erfindet das Bundesjustizministerium das Rad nicht: Diese Voraussetzungen sind an den „best practices“ der aktuell bestehenden Vorauswahlsysteme der Gerichte angelehnt. Berufseinsteiger könnten künftig durch eine mündliche Prüfung belegen, dass sie über die erforderlichen theoretischen Kenntnisse verfügen. Geplant ist eine bundeseinheitliche Liste, in die zugelassene Personen eingetragen sind. Gerichte sollen darauf Zugriff haben. Die Einträge sind recht detailliert und umfassen entscheidungsrelevante Informationen über die jeweiligen Personen enthalten. Dazu gehören u. a. die Büro- und Personalausstattung, bestehende Bestellungen, Erfahrungen und Interessenschwerpunkte sowie etwaige Sanktionen wegen Verstößen gegen Berufspflichten, die gegen die Person verhängt wurden. Die neue Aufsicht wird auch für Sanktionen zuständig sein, die Bundesregierung erhofft sich ein effizienteres Vorgehen gegen Verstöße von Berufspflichten. Zugelassene Personen sollen sich zu einer Kammer zusammenschließen, die dann als Zulassungsstelle und berufsaufsichtsführende Stelle fungieren soll.

Bild: Thanks to TheStandingDesk on Unspleash  

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