Bundeskartellamt äußert wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen Tegut-Übernahme

News Redakteur

202 Tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum will Edeka nach der Bekanntgabe des kompletten Rückzugs von Tegut aus Deutschland übernehmen. Seit Ende April prüft das Bundeskartellamt dieses Vorhaben und hat den Unternehmensverantwortlichen jetzt den Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung übermittelt. Während des Verfahrens hat Edeka von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Zusagen anzubieten, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Möglich ist, dass einzelne Standorte von der Übernahme ausgenommen sind oder an unabhängige Wettbewerber veräußert werden. Diese Zusagen reichten dem Bundeskartellamt allerdings nicht aus.

Zwei Themen stehen bei der Untersuchung im Fokus: zum einen stehen die Auswirkungen auf den Wettbewerb um Kundinnen und Kunden, zum anderen diejenigen auf den Wettbewerb um Hersteller und Lieferanten auf dem Prüfstand. Die in Deutschland vorherrschende hohe Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel auf vier große Handelskonzerne – Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie Aldi mit Aldi Süd und Aldi Nord – reicht laut Angaben des Bundeskartellamts nicht aus, um Zusammenschlussplänen wie dem aktuell vorliegenden einen Riegel vorzuschieben. „Dafür müsste insbesondere festgestellt werden können, dass zwischen den vier großen Handelskonzernen kein wirksamer Wettbewerb besteht“, erläutert Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt. Davon könne keine Rede sein. Was das Angebot an die Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft, stößt der geplante Zusammenschluss aktuell in 37 regionalen Markträumen laut Bundeskartellamt allerdings auf „erhebliche wettbewerbliche Bedenken“, wie es in einer Stellungnahme heißt. Betroffen sind Gebiete in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg. Dort würden sich Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerb erheblich verschlechtern.

Ein anderer Aspekt sind die Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte. Edeka hat nach Ansicht der Bonner Wettbewerbshüter zwar eine starke Stellung, der Zuwachs durch den Erwerb von Tegut würde aber deutlich weniger als 0,5 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens im deutschen Lebensmitteleinzelhandels betragen und damit das Beschaffungsvolumen Edekas nur in sehr geringem Umfang erhöhen. Auch die sonstigen Auswirkungen der Fusion auf den Beschaffungsmärkten fallen nach vorläufiger Bewertung angesichts des geringen Zuwachses nicht so erheblich aus, dass sie eine Untersagung des Vorhabens auf dieser Grundlage insgesamt rechtfertigen könnten, teilt das Bundeskartellamt mit. Die Angelegenheit befindet sich weiterhin im Hauptprüfverfahren, eine endgültige Entscheidung ist also noch nicht gefallen. Kritik am vorläufigen Ergebnis äußert der hessische Wirtschaftsminister und Vizeregierungschef Kaweh Mansoori. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte er: „Wenn Filialen im ländlichen Raum schließen, verlieren viele Menschen ihren Arbeitsplatz und die Bevölkerung teils ihren einzigen Nahversorger. Dann verkommt das Kartellrecht zu lebensfremder Theorie.“ Er hat einen klaren Appell an die Politik: „Die Arbeitsplätze und die Nahversorgung der Menschen müssen berücksichtigt werden, die Bundesregierung muss sich positionieren, aus gutem Grund ist eine Ministerentscheidung möglich.“

Das Bundeskartellamt betont, dass Gegenstand der Prüfung ausschließlich die wettbewerbsrechtliche Beurteilung des angemeldeten Zusammenschlusses nach den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist. Aussagen über mögliche Beschäftigungseffekte oder die künftige Fortführung der Standorte ließen sich aus der Prüfung nicht ableiten. Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sehe das Gesetz gesonderte Verfahren vor, so Andreas Mundt.

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