Es war der Plan von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Vereine in Deutschland mit höheren Steuern zu belegen. Dafür erntete er Kritik – und zog dieses Ansinnen prompt zurück. Der entsprechende Passus sei aus dem Gesetzesentwurf aus seinem Hause entfernt worden, teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. Er fügte hinzu, dass der Gesetzgeber nicht die kleinen Vereine in den Fokus nehmen wollte, sondern die Wirtschaftsvereine und Verbände. Der an dem Entwurf geäußerten Kritik entnehme er, dass sich der Eindruck verfestigt habe, der Gesetzgeber wolle es den vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in der Bundesrepublik schwermachen. Dem trete er mit den Streichungen aus dem Entwurf entgegen.
Der Plan sah vor, dass für steuerpflichtige Vereine statt eines Freibetrags in Höhe von 5.000 Euro künftig eine Freigrenze von nur mehr 1.000 Euro gilt. Sobald ein Verein über diesen Betrag hinausgehende Gewinne erzielt hätte, wäre das gesamte Einkommen steuerpflichtig gewesen. Nicht in den Anwendungsbereich wären indes gemeinnützige Vereine gefallen. Ist die Gemeinnützigkeit festgestellt, sind solche Einrichtungen von fast allen Steuerarten befreit.
Keine Abweichungen wird es laut der Äußerungen Klingbeils gegenüber der dpa bei der vorgesehenen Einkommensteuerreform geben. Insbesondere in der CDU/CSU-Fraktion gibt es diesbezüglich kritische Stimmen. Sie werfen Klingbeil vor, die Bürger in deutlich geringerem Umfang zu entlasten als ursprünglich vorgesehen. Er beruft sich auf den Koalitionsvertrag, der punktgenau umgesetzt werde. Klingbeil hält daran fest, dass die versprochene Entlastung in Höhe von zehn Milliarden Euro 2028 erreicht wird. Er sprach davon, dass er sogar weitergehende Vorschläge gemacht habe, es nun aber wichtig sei, die Reform rasch umzusetzen.
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