Geschlechtsbedingte Benachteiligung: Daimler Truck muss Managerin 210.000 Euro nachzahlen

News Redakteur

210.000 Euro muss Daimler Truck einer Managerin laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wegen höherer Gehälter vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer nachzahlen. Mit ihrer Klage auf Angleichung ihres Gehalts an das eines bestimmten Kollegen hatte sie indes keinen Erfolg. Der Rechtsstreit basiert auf den Regelungen des aktuell gültigen Entgelttransparenzgesetzes und landete nach entsprechender Rückverweisung des Bundesarbeitsgerichts zum wiederholten Mal beim LAG Baden-Württemberg. Die Managerin hatte im Hinblick auf mehrere Entgeltbestandteile rückwirkend die finanzielle Gleichstellung mit einer bestimmten Vergleichsperson verlangt. Hilfsweise begehrte sie Differenz zum sogenannten Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene – wie im Entgelttransparenz-Dashboard im Intranet bei Daimler Truck ausgewiesen.

Wie das Landesarbeitsgericht mitteilt, lag das Einkommen des von der Managerin zum Vergleich herangezogenen Kollegen im streitentscheidenden Zeitraum deutlich über dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben betrieblichen Hierarchieebene. Daimler Truck rechtfertigte sich mit Leistungsmängeln in der Tätigkeit der Managerin, außerdem habe die Vergleichsperson nicht die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichtet. Außerdem habe er bereits wesentlich mehr Berufsjahre auf der betreffenden Hierarchieebene hinter sich als die klagende Managerin.

Grundsätzlich begründet der Umstand, dass Entgelt der weiblichen Kollegin geringer ist als das eines männlichen Kollegen, der die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, regelmäßig die Vermutung, dass diese Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Diese Vermutung vermochte Daimler Truck im vorliegenden Fall zu widerlegen. Im Urteil des LAG Baden-Württemberg heißt es, dass die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe sowie die erheblich höhere Tätigkeitszeit des Kollegen auf der betreffenden Hierarchieebene in der Gesamtschau dafür sprechen, dass die Lohndifferenz hier nicht auf Gründen des Geschlechts basierte. Den Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene bejaht das Landesarbeitsgericht. Da sei es Daimler Truck eben nicht gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts zu widerlegen.

Bild: Thanks to LinkedIn Sales Solutions on Unsplash

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