Zwei ehemalige Angestellt aus dem Oberen Managementkreis streiten mit Volkswagen um Kündigungen und Schadensersatzforderungen. Jetzt hat das Arbeitsgericht in einem Fall entschieden, dass der Autobauer einem der Manager 200.000 Euro an Gehalt nachzahlen muss, weil die außerordentliche Kündigung nicht fristgemäß erfolgt war und erst die ordentliche Kündigung zum 30. September dieses Jahres greift. Der Betrag entspricht der Differenz zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung. VW wirft den beiden vor, interne Revisionsberichte zu den Modellen „Crafter“ und „Grand California“ unbefugt an die Medien und weitere öffentliche Stellen wie dem Niedersächsischen Landeskriminalamt weitergegeben zu haben. Der Vorgang geht aus einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur hervor.
Die beiden Ex-Manager berufen sich im Hinblick auf ihre Meldungen auf das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentieren, stark unter Druck gestanden zu haben und benachteiligt worden zu sein, nachdem sie erst intern und später auch extern über Missstände im Konzern berichtet hatten. Mit ihrer Schadensersatzklage in Millionenhöhe hatten beide vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig keinen Erfolg, auch das Landesarbeitsgericht Hannover entschied gegen sie. Mittlerweile ist das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigt. Umgekehrt scheiterte VW mit dem Begehr, die Anwaltskosten in Höhe von 380.000 Euro ersetzt zu bekommen. Laut eigenen Angaben prüft der Konzern jetzt, in Berufung zu gehen. Im zweiten Arbeitsgerichtsprozess wird ein Urteil im Laufe des November erwartet.
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