Klage gegen Lidl-App: Gericht sieht sich als nicht zuständig an

News Redakteur

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist die Smartphone-App von Lidl – die „Lidl Plus“-App – ein Dorn im Auge. Der Lebensmittelhändler räumt Nutzerinnen und Nutzern der App Rabatte für ihre Einkäufe ein. Die Verbraucherschützer sehen ältere und jüngere Menschen sowie Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen diskriminiert, weil für sie die Nutzung der App zumindest erschwert, wenn nicht sogar unmöglich ist. Die Verbraucherschützer gingen auf dem Klageweg gegen die Verwendung der Applikation vor und wollen Rabattierungen auf diesem Wege gänzlich unterbunden sehen. Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, hat der Bundesverband aber das falsche Gericht angerufen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg verneinte seine sachliche Zuständigkeit und hat die Klage daher abgewiesen.

Es sei zwar für Verbraucherschutzfragen zuständig, führte das Gericht in einer Mitteilung aus. Indes bezöge sich die Verbraucherzentrale in ihre Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und es gehe um die Benachteiligung bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse. Die in Frage stehenden Gesetzespassagen seien nicht auf den Verbraucherschutz ausgerichtet, die Sache gehöre infolgedessen nicht in erster Instanz vor ein Oberlandesgericht, zunächst seien hier die Landgerichte zuständig. Der Lebensmittelhändler will die App weiter nutzen. Es handele sich um ein freiwilliges zusätzliches Angebot, mit dem Kundinnen und Kunden über die regulären Preise in den Filialen hinaus von Preisvorteilen und digitalen Services profitieren könnten. Zum laufenden Gerichtsverfahren will sich Lidl nicht äußern.

Copyright Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk

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