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BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2024/2025 (BB 2025, 2371)

Anknüpfend an den BB-Rechtsprechungsreport zum Wettbewerbsrecht 2023/2024, BB 2024, 2435 ff., gibt der Autor im folgenden Beitrag eine Übersicht über die Entwicklung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zum Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) im vergangenen Jahr.

Gehrlein

BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 2024/2025 – Teil I (BB 2025, 2243)

Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Der Beitrag behandelt in diesem Teil I Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand von Teil II, der im kommenden Heft 41 veröffentlicht wird.

Freiberg

Pflicht zur erfolgreichen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive im zweiten Anlauf (BB 2025, I)

Wenn man ein gesetztes Ziel verpasst, kann man entweder aufgeben oder man nimmt einen erneuten Anlauf. Die Nichtumsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, ABlEU vom 16.12.2022, L 322, 15) in deutsches Recht ist keine Option: Es läuft nicht nur bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union (EU) gegen Deutschland, auch die Unsicherheit für die in der CSRD angesprochenen, …

Müller/Warnke

Vorschläge der EFRAG zur Änderung der zwölf ESRS aus Set 1 im Überblick (BB 2025, 2346)

Mit der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission vom 26.2.2025 ist auch eine Vereinfachung der bereits bekannt gemachten Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) angekündigt worden. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde damit beauftragt, hierfür Vorschläge zu unterbreiten. Ende Juli 2025 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) die erarbeiteten Erleichterungsvorschläge zur umfassenden Überarbeitung vorgelegt, die bis zum 29.9.2025 kommentiert werden konnten. Im nachfolgenden Beitrag wird ein analysierender Überblick über die zentralen Inhalte gegeben und eine erste Einordnung des Überarbeitungsvorschlags vorgenommen.

Gehrlein

BB-Rechtsprechungsreport zur Unternehmensinsolvenz 2024/2025 – Teil II (BB 2025, 2306)

Auch im Berichtsjahr 2024/2025 hat der BGH die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht fortgeschrieben, wie dieser und vorherige in dieser Zeitschrift erschienene Rechtsprechungsreporte verdeutlichen. Die Insolvenzanfechtung ist Gegenstand dieses zweiten Teils des BB-Rechtsprechungsreports. In Teil I, der im vorherigen Heft 40 (BB 2025, 2243 ff.) erschienen ist, wurden Fragestellungen rund um das Eröffnungsverfahren und das eröffnete Verfahren behandelt.

Fritsche/Rothkopf

Effektiver Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (BB 2025, 2292)

Know-how und Geschäftsgeheimnisse sind häufig wichtiges Asset und Abgrenzungsmerkmal eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Konkurrenten, teilweise sogar das einzige relevante Intellectual Property Asset.
Das relevante Wissen kann nicht über eine Registrierung in Anspruch genommen werden, sondern befindet sich vielfach vorrangig in den Köpfen bestimmter Schlüsselmitarbeiter. Der Schutz dieser Informationen kann im laufenden Arbeitsverhältnis über die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten und die Vereinbarung entsprechender Verschwiegenheitsklauseln regelmäßig gewährleistet werden.
Deutlich schwieriger gestaltet sich der Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen hingegen, sobald ein Schlüsselmitarbeiter den Betrieb verlässt. In dieser Situation stellt sich regelmäßig die Frage, welche Instrumente dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um Know-how und Geschäftsgeheimnisse effektiv gegen den Zugriff des Wettbewerbers über den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu schützen.

Schreiber

Neues IT-Sicherheitsrecht in Deutschland: Nach Slalomfahrt auf der Zielgeraden! (BB 2025, I)

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) sollte spätestens bis 17.10.2024 ein neues IT-Sicherheitsrecht für rund 30 000 Unternehmen in Deutschland gelten. Die Umsetzung ins nationale Recht ist bis heute nicht geschafft. Aber: Wir sind auf die Zielgerade eingebogen. Ende Juli 2025 hat das BMI den Regierungsentwurf veröffentlicht (BMI, Meldung vom 24.7.2025), …

Schulze-Bünte/Grosmann

Ransomware-Angriffe auf Unternehmen: Drohende Strafbarkeitsrisiken im Rahmen von Lösegeldzahlungen (BB 2025, 2115)

Ransomware-Angriffe bedrohen Unternehmen zunehmend und können mit hohen Lösegeldforderungen verbunden sein. Dieser Beitrag analysiert mögliche Strafbarkeitsrisiken von Unternehmensverantwortlichen im Zusammenhang mit Lösegeldzahlungen. Beleuchtet werden dabei neben den in Betracht kommenden Straftatbeständen auch praxisrelevante Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe. Der Aufsatz richtet sich insbesondere an alle Unternehmensverantwortlichen, Compliance-Beauftragten und Berater, die sich nach einem Cyberangriff Lösegeldforderungen ausgesetzt sehen.

Haag

Formelle Fusionskontrolle in Europa: Regulatorischer Dschungel voller (Papier-)Tiger? – von “Gap Cases”, § 32f Abs. 2 GWB und anderen “Innovationen” (BB 2025, 2179)

Die Fälle Illumina/Grail, Towercast und Nvidia/Run:AI, neue Call-in-Rechte in Mitgliedstaaten, die Rechtsprechung des BGH i. S. Meta/Kustomer zur Auslegung der Transaktionswertschwelle des § 35 Abs. 1a GWB und die im Zuge der 11. GWB-Novelle in Kraft getretene Regelung des § 32f Abs. 2 GWB zeigen, dass die (formelle) Fusionskontrolle das Mittel der Wahl ist, um aktuellen kartellrechtlichen Problemen Herr zu werden – um mit Killeracquisitions, Aquihires und der Vermachtung digitaler wie regionaler Märkte nur ein paar der zu adressierenden Fallkonstellationen zu nennen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den jüngsten deutschen “Lösungsansatz” – die Regelung des § 32f Abs. 2 GWB – im Kontext internationaler Bemühungen um eine Erweiterung der formellen Fusionskontrolle.

Henrich/Gellermann

Neue Vorgaben aus Erfurt zur Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots für Teilzeitbeschäftigte bei der Gestaltung von Vorruhestandsverhältnissen (BB 2025, 2100)

Das in § 4 Abs. 1 TzBfG verankerte Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bietet seit jeher erhebliches Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und war daher wenig überraschend regelmäßig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Insbesondere aufgrund der vielfältigen tatsächlichen Anwendungsbereiche des Diskriminierungsverbots und einer umfassenden, durch die nationale und europäische Rechtsprechung geprägten Kasuistik stehen Arbeitgeber oftmals vor der anspruchsvollen Herausforderung, benachteiligende Regelungen (idealerweise auf den ersten Blick) zu erkennen, um nachteiligen Konsequenzen effektiv vorzubeugen.

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