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Betriebs-Berater

Öttinger

PPWR – Überblick und Thesen zum bevorstehenden Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (BB 2026, 1667)

Die EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) ist derzeit in aller Munde. Packmittelproduzenten, Unternehmen, die ihre eigenen Produkte verpacken oder verpackte Produkte importieren und Händler auf allen Stufen der Lieferkette beschäftigen sich mit den ab dem 12.8.2026 geltenden Vorgaben. Sie sehen sich massiven praktischen Hürden und Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Während der Geltungsbeginn immer näher rückt, versuchen alle beteiligten Akteure mit den Herausforderungen umzugehen und praxistaugliche Lösungen zu finden. Allerdings sind die Debatten offenkundig vielfach durch kaum vertretbare Eigeninteressen geprägt, die den Weg zu tragfähigen Gemeinschaftslösungen verstellen. Dieser Beitrag stellt die Grundzüge der Umsetzung dar, beleuchtet einige der relevantesten Praxisprobleme und führt diese pragmatischen und interessengerechten Lösungen zu.

Löw

Der Auskunftsanspruch zur Sicherung des Equal-Pay-Anspruchs (BB 2026, I)

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht ist abgelaufen. Seit dem 8.6.2026 befindet sich – nicht nur – Deutschland im Zustand der Vertragsverletzung. Und schnelle Abhilfe ist nicht in Sicht.

Schöneberger

Grunderwerbsteuerliche Zurechnung von Grundstücken für die Share-Deal-Ergänzungstatbestände – Doppelzurechnung = Doppelbesteuerung? (BB 2026, 1687)

Eine der komplexesten und – für die Besteuerungszeitpunkte vor der Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG weiterhin ungeklärten – Fragen im Grunderwerbsteuerrecht ist die mögliche Doppelzurechnung von Grundstücken bei der Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände § 1 Abs. 2a–3a GrEStG. Ausdrücklich Stellung bezogen hat der BFH in seiner Rechtsprechung zur aktuellen Fassung von § 1 Abs. 3 GrEStG hierzu nicht. In den neuen Zurechnungserlassen v. 10.3.2026 geht die Finanzverwaltung für bis zum 5.12.2024 verwirklichte Erwerbsvorgänge weiterhin von einer möglichen Doppelzurechnung – und möglicherweise auch von einer Doppelentstehung von Grunderwerbsteuer – bei entsprechenden Erwerbsvorgängen in Beteiligungsketten aus. Der Beitrag stellt die Grundsätze zur Zurechnung für die Anwendung der Share-Deal-Ersatztatbestände für die Rechtslage vor Einführung von § 1 Abs. 4a GrEStG anhand der bisherigen Rechtsprechung sowie den aktuellen Meinungsstand hierzu dar, und zeigt auf, wie die Frage der doppelten Zurechnung und dadurch fraglichen mehrfachen Besteuerung gelöst werden kann.

Lawrence/von Wickede/Geyler

Die neue Widerrufsfunktion nach § 356a BGB – Handlungsbedarf für Unternehmen im Online-Vertrieb (BB 2026, 1539)

Seit dem 19.6.2026 sind Unternehmen im digitalen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verpflichtet, eine elektronische Widerrufsfunktion – den sogenannten Widerrufsbutton – bereitzustellen. Die auf die Richtlinie (EU) 2023/2673 zurückzuführende Pflicht erfasst sämtliche Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden. Der vorliegende Beitrag richtet sich an Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche im Bereich E-Commerce. Er erläutert die neuen Anforderungen an Gestaltung und Platzierung des Widerrufsbuttons, identifiziert offene Umsetzungsfragen und zeigt die Rechtsfolgen bei Verstößen auf – von verlängerten Widerrufsfristen über Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Sureth-Sloane

Steuersicherheit als Standortfaktor: Planbarkeit statt Investitionshemmnis (BB 2026, I)

Steuern sind für Unternehmen schon längst keine kalkulierbare Kostenposition mehr – im Gegenteil, sie werden zunehmend zu einem Risikofaktor. Häufige Gesetzesänderungen, komplexe Regelungen und kaum vorhersehbare Betriebsprüfungsergebnisse erschweren belastbare Entscheidungen. Was auf dem Papier eindeutig erscheint, bleibt in der Anwendung oft interpretationsbedürftig, …

Bruschke

Die Anwendung des § 175 AO in der Praxis (BB 2026, 1623)

Die Vorschrift des § 175 regelt zwei unterschiedliche Sachverhalte. Auf der einen Seite veranlasst sie die nachträgliche Berücksichtigung von Grundlagenbescheiden und auf der anderen Seite soll sie sicherstellen, dass auch Ereignisse, denen steuerliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt, trotz Bestandskraft des ursprünglichen Bescheides korrigiert werden können. Allerdings zielt die Vorschrift nicht nur auf die Korrektur eines Bescheides, sondern ermöglicht auch die erstmalige Erfassung eines Sachverhaltes. Obwohl die Vorschrift auf den ersten Blick unproblematisch erscheint, gibt es in der Praxis der Steuerberatung doch immer wieder Zweifelsfälle, die auch die Gerichte beschäftigen. Aufgrund der Fülle an höchstrichterlicher Rechtsprechung erhebt der nachfolgende Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Matzen

ERP-Lesezugriff zwischen Signing und Closing: Transparenzchance oder Compliance-Risiko? (BB 2026, 1643)

Die Interimsphase ist der neuralgische Punkt einer M&A-Transaktion: ökonomische Exponierung ohne operative Transparenz. Der nachfolgende Beitrag analysiert, wie ein Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)Lesezugriff diese Lücke schließt, welche Risiken er birgt und wie ein belastbares Governance-Modell seine rechtssichere Anwendung ermöglicht.

Hey/Gründel

Vereinbart ist vereinbart – warum die deutsche Karenzentschädigung keine globale Geltung beansprucht (BB 2026, 1653)

Die zunehmende internationale Mobilität von Führungskräften und hochqualifizierten Arbeitnehmern stellt Unternehmen vor die praktische Herausforderung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote grenzüberschreitend zu vereinbaren und durchzusetzen. Dabei müssen sich die Parteien darauf verlassen können, dass die von ihnen getroffene Risikoallokation auch im internationalen Kontext Bestand hat. Die Frage, ob ein nach ausländischem Recht wirksam begründetes, nicht kompensiertes Wettbewerbsverbot in Deutschland Geltung beanspruchen kann, ist bislang nicht abschließend geklärt. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass die deutschen Karenzentschädigungsvorschriften keine Eingriffsnormen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO darstellen und damit keinen Anspruch auf universelle Anwendung erheben können. Die Antwort auf die kollisionsrechtlichen Herausforderungen liegt weniger in einer Korrektur durch zwingendes Recht als vielmehr in einer vorausschauenden, jurisdiktionsspezifischen Vertragsgestaltung.

Djamchidi/Berndt

Geopolitische Risikoberichterstattung deutscher kapitalmarktorientierter Unternehmen: Befunde, Best Practice und Handlungsempfehlungen (BB 2026, 1578)

Geopolitische Risiken und Unsicherheiten sind von der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Enforcement-Saison 2025 zum Schwerpunktthema ihrer Bilanzkontrolle erklärt worden. Und auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verlangt, unternehmensspezifische Wirkungsbeschreibungen zu Ereignissen wie dem Ukrainekrieg, der US-Zollpolitik oder zuletzt dem Irankrieg im Lagebericht, im Konzernabschluss und in den Sensitivitätsanalysen darzulegen. Der nachfolgende Beitrag wertet für den Zeitraum 2022–2025 die Geschäfts-, Quartals- und Ad-hoc-Berichterstattung der 40 DAX-Unternehmen und zusätzlich die der MDAX-Unternehmen, die über ihre hohe geopolitische Exponierung berichtet haben, aus, ordnet die Befunde am Prüfmaßstab der Aufsichtserwartungen ein und leitet Handlungsempfehlungen für Ersteller und Abschlussprüfer ab.

Guerra

Rückwirkung im Erbschaftsteuerrecht – verfassungsrechtliche Grenzen und aktuelle Rechtsprechung (BB 2026, 1558)

Auch im Jahr 2026 bleibt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts eines der zentralen steuerpolitischen Themen. Nachdem, entgegen vielfacher Gerüchte, im November 2025 kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergangen ist, blicken alle weiterhin gespannt nach Karlsruhe. Zugleich hat die SPD bereits ein Reformkonzept vorgelegt und damit die politische Diskussion erneut angestoßen. Für Steuerpflichtige und Berater drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber eine rückwirkende Neuregelung der Erbschaftsteuer erlassen könnte, falls das BVerfG die aktuelle Rechtslage beanstandet. Der BFH hat hierzu am 20.11.2025 entschieden, dass die Rückwirkung des derzeitigen Rechts auf Erwerbe ab dem 1.7.2026 zulässig sei. Ob dies verfassungsrechtlich zutreffend ist, erscheint fraglich.

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