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EWS

Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht

Schöttle

Digitale Souveränität – warum das mehr ist als Compliance! (EWS 2026, I)

Europa hat es, offen gesagt, ein Stück weit versemmelt. Wobei man es Europa auch nicht wirklich vorwerfen kann. Denn nachdem man mit den Verträgen von Maastricht 1992 und Amsterdam 1997 erst auf einem guten Weg war, scheiterte 2004, vor inzwischen mehr als zwanzig Jahren, der Verfassungsvertrag und beerdigte damit die Ambitionen in Richtung eines echten europäischen Föderalstaats. …

Gundel

Sprachvorgaben der Mitgliedstaaten, EU-Grundfreiheiten und -Grundrechte: Zum Status der nationalen Sprachidentität im EU-Binnenmarkt (EWS 2026, 156)

Mitgliedstaatliche Vorgaben zur Verwendung der nationalen Amtssprache können in verschiedenen Konstellationen in Konflikt mit den EU-Grundfreiheiten geraten. Zugespitzt wird die Auseinandersetzung, wenn diese Vorgaben nicht nur die staatliche Kommunikation, sondern auch die Sprachwahl privater Wirtschaftsakteure erfassen, wie dies im hier behandelten Sachverhalt mit dem Lehrpersonal einer privaten Schule der Fall ist, das in englischer Sprache unterrichtet, dem aber dennoch Kenntnisse der Landessprache abverlangt werden. In vielen Fällen lässt sich die Vorgabe der Verwendung oder Beherrschung der nationalen Amtssprache schon durch Belange des Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutzes rechtfertigen. Auch soweit eine solche Rechtfertigung ausscheidet, erkennt der EuGH den Schutz der nationalen Amtssprache als eigenständigen ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund an; in diesen Konstellationen steigt aber die Rechtfertigungslast insbesondere für Vorgaben zur Sprachwahl von privaten Wirtschaftssubjekten.

Parashu

Ein neuer Akteur auf dem Feld des EU-Unternehmensrechts? Meet “EU Inc.” (EWS 2026, 172)

Der Beitrag würdigt den (ihre ureigensten wirtschaftlichen Kompetenzen spiegelnden) Vorstoß der EU hinsichtlich der geplanten “EU Inc.” und beschäftigt sich sowohl mit dem einschlägigen Hintergrund und der Begründung zum relevanten VO-Vorschlag der Kommission als auch mit den zentralen Elementen dieses Vorschlags.

Witzke

Angriffe auf das Kartellrecht: Das Monster von innen und von außen (EWS 2026, I)

“Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren: Es ist die Zeit der Monster.” Der Präsident der französischen Wettbewerbsbehörde Benoît Cœuré fasst mit diesen Worten, die er Antonio Gramsci zuschreibt, den derzeitigen Zustand des Kartellrechts zusammen. In der Tat toben derzeit die Angriffe auf die Unabhängigkeit des deutschen und europäischen Kartellrechts von innen wie von außen.…

Schmidt

Die unendliche Geschichte des Oscar Bronner (EWS 2025, I)

Erst kürzlich jährte sich das berühmte EuGH-Urteil in der Sache “Bronner” zum wiederholten Male. Im Frühjahr dieses Jahres war dieses Urteil wieder in aller “Kartellrechts-Munde”. Was war passiert? 1998 hatte der EuGH noch entschieden, dass die Zugangsverweigerung zu einer “essential facility” gegen Art. 102 AEUV verstößt, u. a. wenn der Zugang für den Anspruchssteller unentbehrlich ist. …

Lipinsky

Corona-Hilfen – “Special Interest” oder Spielwiese für (beihilferechtliche) Grundsatzentscheidungen? Zum EuGH-Urteil “TOODE” und der deutschen Rechtsprechung zum Gewährungszeitpunkt von Beihilfen (EWS 2025, 249)

Die beihilferechtliche Genehmigungslage für die Corona-Hilfen setzte voraus, dass Einzelbeihilfen bis zum 30. 6. 2022 gewährt sein mussten. Dies führt zur virulenten Frage, was unter dem Gewährungszeitpunkt i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu verstehen ist und ob die endgültige Bescheidung im Rahmen der Schlussabrechnung nach dem 30. 6. 2022 außerhalb der beihilferechtlichen Genehmigung liegt, wenn die Bewilligung der Corona-Hilfen zuvor nur vorläufig und unter dem Vorbehalt der Schlussprüfung erfolgte. Sowohl der EuGH als auch das OVG NRW sowie das VG Hamburg haben sich zwischenzeitlich in diesem Kontext mit dem Zeitpunkt der Beihilfengewährung befasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtsprechung, ihre Grenzen sowie das etwaige Spannungsverhältnis zwischen nationaler und EuGH-Rechtsprechung.

von Appen

Diarra und die drohende Milliardenklage (EWS 2025, I)

Das Diarra-Urteil des EuGH vom 4. 10. 2024 (EuGH, Urt. v. 4. 10. 2024 – C-650/22, ECLI:EU:C:2024:824) könnte sich, wenn man in einigen Jahren darauf zurückblickt, in seiner Bedeutung als dem berühmten Bosman-Urteil (EuGH, Urt. v. 15. 12. 1995, C-415/93, ECLI:EU:C:1995:463) mindestens ebenbürtig erweisen.

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