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N&R

Netzwirtschaften & Recht

Schellberg/Lohan

Das Energiewirtschaftsrecht im Jahr 2025 (NuR 2026, 155)

Das Jahr 2025 stellte – nicht zuletzt aufgrund der politischen Umstände – eine „Hängepartie“ dar. Nach der Auflösung des Bundestags Ende 2024 blieben zentrale Gesetzgebungsvorhaben zunächst liegen. Am 6. Mai 2025 trat das Kabinett Merz ins Amt und nahm die Arbeit auf. Der in der Rede des Bundeskanzlers bei der Generaldebatte im Bundestag am 17. September 2025 beschworene „Herbst der Reformen“ blieb aus. Erst zum Ende des Jahres 2025 gelang es schließlich, erste energiewirtschaftlich drängende Vorhaben anzustoßen. Zahlreiche der politischen Probleme, vor denen die neue Bundesregierung steht, sind solche der Energiewirtschaft. Maßnahmen, um die Wirtschaft und die Bürger zu entlasten, waren dringend erforderlich. So senkte die Regierung die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß, gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (Gesetz v. 8.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 317) und schaffte die Gasspeicherumlage ab (Gesetz v. 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 283). Eine andere Großbaustelle war und ist die Situation im Bereich der Netzanschlüsse. Schon 2024 baute sich die Welle auf: Deutschlandweit fragen Rechenzentren und Großbatteriespeicher Anschlusskapazitäten an. Das belastet die mittlerweile fast „ausverkauften“ Stromnetze. Der Gesetzgeber war auch hier 2025 zunächst zögerlich: Zwar erfolgte zum Jahres-ende eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit der KraftNAV, weitere dringend erforderliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur Verbesserung der Situation im Netzanschlussbereich blieben aber (zunächst) aus. Bezüglich der ebenfalls erforderlichen Novelle des EEG und bei der Umsetzung der Kraftwerksstrategie verging das Jahr ebenfalls ergebnislos. Immerhin gelang es noch zum Ende des Jahres der Bundesnetzagentur, den Großteil der Festlegungen im NEST-Prozess zu erlassen. Der Übergang zur normativen Regulierung ist damit auf einem sehr guten Weg.

Dohler

Die Energiewende braucht eine stärkere Orchestrierung (NuR 2026, 129)

Stefan Dohler

Koch

Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen (NuR 2026, 13)

Aus Anlass der Umsetzung der Netz-und-Informations-Sicherheits-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) und der bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Infrastrukturen („Critical Entities Resilience“- bzw. CER-Richtlinie) beleuchtet der Aufsatz den Schutz kritischer Infrastrukturen in den Netzwirtschaften. Es wird insbesondere die Differenzierung nach verschiedenen Stufen der Kritikalität – (im Kern, aber nicht abschließend:) wichtige, besonders wichtige und kritische Einrichtung – erläutert und dargestellt, welche unterschiedlichen Pflichten für die Unternehmen etwa in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Verkehr, Post und Wasser hieran jeweils anknüpfen.

Ufer

Wettbewerb als die DNA des Telekommunikationsrechts (NuR 2026, 1)

Dr. Frederic Ufer

Liebing

Transformation unter Spannung: die Zukunft fließt durch kommunale Netze (NuR 2025, 273)

Ingbert Liebing

Koch

Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick (NuR 2025, 274)

Die Netzwirtschaften – insbesondere Energie, Telekommunikation, Bahn und Logistik – zählen zu den kritischen Infrastrukturen, die in besonderer Weise von Informationstechnologie (IT) abhängen und über Cyberangriffe verwundbar sind. Das IT-Sicherheitsrecht ist inzwischen in einer nur noch schwer überschaubaren Fülle an Rechtsakten auf unionaler und nationaler Ebene geregelt. Der folgende Aufsatz gibt einen Überblick über die wichtigsten dieser Rechtsakte. Dabei richtet er den Blick über die Netzwirtschaften hinaus und bezieht weitere Sektoren mit ein. Insoweit bestehen zunächst Abhängigkeiten, als beispielsweise die Cybersicherheit von Endgeräten Auswirkungen auf die Sicherheit der Netze haben kann. Außerdem zeigen Vergleiche mit weiteren Sektoren, welche zukünftigen rechtlichen Entwicklungen möglicherweise bevorstehen – rein exemplarisch seien etwa die Meldezeiten für Cybervorfälle im Finanzsektor genannt, die deutlich schärfer sind als die derzeitigen Fristen in den Netzwirtschaften

Kämpfer

Transformation ermöglichen, nicht verhindern: die Rolle der Regulierung in der Zeitenwende (NuR 2025, 193)

Dr. Ulf Kämpfer

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