Das Bundeskartellamt hat heute seine finale Entscheidung bekannt gegeben, dass die in Deutschland von der Deutschen Fußball Liga 1999 ins Leben gerufene sogenannte 50+1-Regel kartellrechtlich zulässig ist. Für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel hat sie der im August dieses Jahres in „Bundesliga e.V.“ umfirmierten Vertretung der 36 Vereine in der ersten und zweiten Fußball-Bundesliga […]
