Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat eine Beschwerde von Aufsichtsratsmitgliedern eines Medienunternehmens zurückgewiesen, mit der sich diese gegen die Bestellung eines Notvorstands durch das Amtsgericht zur Wehr setzten. Die Amtszeit des alleinigen Vorstands der Gesellschaft, der diese auch nach außen vertritt, war zu Ende gegangen. Der Aufsichtsrat konnte sich nicht auf eine Nachfolge einigen, dort […]
