In Portugal hatte die Wettbewerbsbehörde ohne richterliche Anordnung den elektronischen Rechtsverkehr von Mitarbeitenden und Führungskräften der von den Ermittlungen betroffenen Unternehmen beschlagnahmt. Im Wege des Vorabentscheidungsersuchens landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der hält das Vorgehen für zulässig, Unionsrecht steht dem nicht entgegen. Zwar bejaht der EuGH die Einschränkung des Rechts auf Achtung […]
