Zwei ehemalige Angestellt aus dem Oberen Managementkreis streiten mit Volkswagen um Kündigungen und Schadensersatzforderungen. Jetzt hat das Arbeitsgericht in einem Fall entschieden, dass der Autobauer einem der Manager 200.000 Euro an Gehalt nachzahlen muss, weil die außerordentliche Kündigung nicht fristgemäß erfolgt war und erst die ordentliche Kündigung zum 30. September dieses Jahres greift. Der Betrag […]
