Ein Unternehmer wandte sich auf dem Klagewege gegen die Rückforderung an ihn ausgezahlter Coronahilfen in Höhe von 15.000 Euro. Ohne Erfolg, er muss zahlen, das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Am 9. April 2020 hatte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz dem Unternehmer eine Corona-Soforthilfe aus dem Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbstständige in Höhe der […]
