Widerrufsbutton wird Pflicht

News Redakteur

Ab dem 19. Juni müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton auf ihren Websites und in Applikationen ausweisen. Darauf weist die Deutsche Presse Agentur in einer aktuellen Meldung hin. Hinter der Verpflichtung steht der Gedanke, dass ein Online-Widerruf künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein muss wie der Vertragsabschluss. Wie die dpa weiter mitteilt,  betrifft die neue gesetzliche Regelung fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab dem 19. Juni 2026 bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liege die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.

Das Gesetz schreibt einen zweistufigen Prozess vor. Auf Webseiten und in Apps müssen die Shop-Betreiber und Dienstleister eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer unzweifelhaften und unmissverständlichen Aufschrift wie etwa „Vertrag widerrufen“ platzieren. Ein Klick muss zu einer Übersichtsseite führen, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen. Einen Grund für den Widerruf dürfen die Anbieter nicht verlangen. Ein weiterer Klick muss den Widerrufsvorgang abschließen, eine Bestätigung per Mail muss sofort im Anschluss erfolgen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont laut dpa, dass die neue Regelung für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz bringe. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht. Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde. Von einem „Gewinn für den Verbraucherschutz“ spricht Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig: „Schluss mit endlosem Suchen und mühsamem Durchklicken.“ Branchenverbände sehen das anders, halten die Regelungen für überflüssig: „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, kommentiert Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland. Vermischung und Verwirrung befürchtet Alien Mulyk, Geschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce. „Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“

Copyright Bild: IMAGO / Christian Ohde

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