Unternehmen mit Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung 2025 müssen bis zum 31. Mai 2026 ihre umlagenpflichtigen Netzentnahmen an den Übertragungsnetzbetreiber melden – meist geprüft. Grundlage ist der neue § 52 Abs. 2a EnFG; bei Versäumnissen droht der Verlust der Privilegierung. Der IDW-Prüfungshinweis PH 9.970.24 (02.2026) bietet hierzu praxisnahe Orientierung und Muster.
