Auf Zweifel nicht reagiert: Stiftung Warentest muss Schadensersatz leisten

News Redakteur

Die Stiftung Warentest hatte in ihrem Magazin vergleichende Warentests zu Rauchmeldern veröffentlicht und diesen auch Bewertungen hinzugefügt. In diesem Fall Leidtragender war der Hersteller Pyrexx. Deren Produkt wurde mit dem Prädikat „mangelhaft“ versehen, obwohl es berechtigte Zweifel am Prüfverfahren gab und die Stiftung Warentest diese zunächst ignorierte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach daher der Firma dem Grundsatz nach einen Schadensersatzanspruch wegen des mit der Beurteilung verbundenen rechtswidrigen Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs zu.

Die Stiftung Warentest hatte ein externes Prüfinstitut mit der Durchführung der stark standardisierten und durch DIN-EN-Vorgaben vorgegebenen Funktionsprüfung der im Test stehenden Rauchwarnmelder beauftragt. Drei von vier Produkten der Pyrexx lösten bei Testfeuern nicht innerhalb der vorgeschriebenen Parameter ein Alarmsignal aus. Allerdings hatte das Testfeuer einen von der DIN EN vorgegebenen Grenzkorridor unterschritten. Wie das Oberlandesgericht mitteilte, gab es eine interne Anweisung im Prüfinstitut, die vom vorgesehenen Prüfprogramm abwich. Es wertete das Testfeuer als gültig und wiederholte den Test nicht. Davon wusste die Stiftung Warentest zu diesem Zeitpunkt nichts. Nachdem sie Pyrexx die Testergebnisse vorgelegt hatte, äußerte der Hersteller Bedenken gegenüber dem Verfahren und legte Testberichte anderer zertifizierter und akkreditierter Prüfinstitute vor. Demnach genügten die Produkte den EN-Vorgaben. Es folgte die Aufforderung, die Veröffentlichung der übermittelten Testergebnisse zu unterlassen. Dazu kam es aber doch – inklusive der Bewertung der Pyrexx-Rauchmelder als „mangelhaft“. Erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erkannte die Stiftung Warentest den Unterlassungsanspruch an, ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes. Pyrexx verlangte 7,7 Millionen Euro Schadensersatz, dem Grunde nach erkannte das Landgericht den Anspruch an.

Das bestätigte nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es führt aus, dass die Bewertung geeignet sei, dem Ruf des Herstellers zu schaden und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern. Den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bewerten die Gerichte als rechtswidrig. Die dem Bericht zugrundeliegende Testung sei nicht sachkundig durchgeführt worden und das erzielte Testergebnis nicht vertretbar. Spätestens als Pyrexx Bedenken angemeldet und andere Testergebnisse vorgelegt hatte, hätten stichhaltige Anhaltspunkte vorgelegen, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Rauchwarnmeldertests hätten aufkommen lassen müssen. Wenn ein ebenfalls zuverlässiges und akkreditiertes Prüfinstitut zu einem abweichenden Ergebnis komme, müsse die Stiftung Warentest jedenfalls bei dem von ihr beauftragten Institut nachfragen, wie es zu der Abweichung kommen kann, so das Oberlandesgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes ist noch nicht final geklärt.

Copyright Bild: IMAGO / Michael Gstettenbauer

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