C.H. Beck darf Mehrheit bei dtv übernehmen

News Redakteur

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der dtv Verlagsgesellschaft. C.H. Beck war bereits Miteigentümer, nun sicher sich der führende Fachverlag für Recht, Wirtschaft und Steuern zusätzlich den Anteil der Ganske Verlagsgruppe und hält damit rund 60 Prozent der Anteile. Schon am 1. Juli dieses Jahres sollen die geänderten Eigentümerverhältnisse Geltung haben. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wird C.H. Beck künftig die alleinige Kontrolle über die dtv Verlagsgesellschaft ausüben. Zwar verfüge C.H. Beck insbesondere im Bereich juristischer Fachinformationen über eine starke Marktstellung, „der Zusammenschluss betrifft aber vor allem die Bereiche Belletristik, Sachbuch, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendbuch. In diesem Segment stehen die Beteiligten im Wettbewerb mit einer Vielzahl weiterer Verlage“, so der Kommentar des Bundeskartellamtspräsidenten Andreas Mundt. „Wettbewerbliche Bedenken ergeben sich auch nicht hinsichtlich der Beck-Texte im dtv. Diese haben nur eine wirtschaftliche Bedeutung und den Leserinnen und Lesern stehen ausreichend alternative Angebote zur Verfügung.“

Die Deutsche Presse Agentur schreibt, dass die Ganske-Gruppe sich aus dem dtv-Eigentümerkreis verabschiedet, um ihre strategische Ausrichtung weiter schärfen und Ressourcen gezielt auf zukünftige Wachstumsfelder konzentrieren zu können. „Für C. H. Beck ergibt sich dadurch die erfreuliche Möglichkeit, unser langjähriges Engagement als Gesellschafter des dtv auszubauen und die erfolgreiche Entwicklung des dtv weiter konstruktiv zu begleiten“, sagte Jonathan Beck, Mitglied der Geschäftsführung des 1763 gegründeten Verlags, gegenüber der dpa. Beck kommt aus der siebten Generation der Verlegerfamilie.

Copyright Bild: IMAGO / Manfred Segerer

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