Arla Foods darf die Deutsches Milchkontor eG, kurz DMK, und die niederländische Drents Overijsselse Coöperatie Kaas, kurz DOC, übernehmen. Das meldet die EU-Kommission nach Abschluss ihrer Prüfung des Zusammenschlusses nach der Fusionskontrollverordnung. Aus ihrer Sicht stehen dem Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken entgegen, Auflagen gibt es keine. Am 17. April dieses Jahres hatten die Unternehmen ihre geplante Fusion angemeldet.
Wie die EU-Kommission mitteilt, untersuchte sie die Auswirkungen der Übernahme auf zahlreiche Märkte im europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere den Markt für die Beschaffung von Rohmilch von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland und die Märkte für die Lieferung von Milcherzeugnissen und Zutaten auf Molkebasis an Einzelhändler, Großhändler und Industriekunden in Dänemark, Finnland, Deutschland, den Niederlanden und Schweden. Dabei hat sie festgestellt, dass die Unternehmen im Segment der Rohmilchbeschaffung miteinander im Wettbewerb stehen, vor allem in Norddeutschland. Arla ist genossenschaftlich organisiert und muss die gesamte Milcherzeugung der Mitgliedsbetriebe kaufen. Allen Landwirten zahlt sie den gleichen Preis. Daher geht die Kommission davon aus, dass sich der geplante Zusammenschluss nicht negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe in diesen Gebieten auswirkt. Arla kann in den Gebieten, in denen es nach dem Zusammenschluss über hohe Marktanteile verfügt, den an seine Mitglieder gezahlten Milchpreis nicht senken. Es würde auch keinen Sinn machen, da die Mitgliedsbetriebe dann zu anderen Genossenschaften wechseln würden.
Die Kommission führt weiter aus, dass die drei Unternehmen als Anbieter von Milcherzeugnissen für Einzelhändler in erster Linie mit Eigenmarkenprodukten im Wettbewerb stehen. Künftig gibt es weiterhin eine ausreichend hohe Zahl an glaubwürdigen Wettbewerbern bei Ausschreibungen des Einzelhandels, so die Kommission. Und auch beim Angebot von Zutaten auf Molkebasis üben in Zukunft eine Reihe ernstzunehmender Wettbewerber weiterhin ausreichenden Wettbewerbsdruck. Das Risiko von Kopplungs- und Bündelungsgeschäften, bei denen Einzelhändler aufgefordert werden, mehrere Produkte zusammen zu kaufen, statt diese getrennt auszuwählen, schätzt die Kommission gering ein.
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