Bundeskartellamt leitet kein Missbrauchsverfahren gegen SAP ein

News Redakteur

Wie das Bundeskartellamt mitteilt, wird nach Abschluss der Vorermittlungen kein Missbrauchsverfahren gegen die SAP SE eröffnet. Anlass der Prüfung waren Beschwerden einzelner Softwareunternehmen, darunter Celonis SE, München, wonach SAP den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen für Kunden und Drittanbieter erschwere und dadurch eigene Angebote – insbesondere im Bereich Process Mining – begünstige. Die Vorwürfe haben sich
nach den Vorermittlungen bislang nicht erhärtet. Was das Bundeskartellamt festgestellt hat, ist, dass die Extraktion großer Datenmengen technisch betrachtet eine Herausforderung darstellt. Allerdings gibt es derzeit „verschiedene zulässige und praktikable Möglichkeiten“, so das Bundeskartellamt, wie sich Daten aus SAP-Systemen auslesen lassen. Auch die im Frühjahr veröffentlichte SAP API Policy führt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht
dazu, dass bislang zulässige Formen der Datenextraktion entfallen, so das Amt in seiner Mitteilung.

Wissen wollten die Wettbewerbshüter auch, ob die Walldorfer die eigene Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbietet. Auch das könnte den Wettbewerb in Bedrängnis bringen. Allerdings konnten dafür nicht hinreichend Anhaltspunkte festgestellt werden. Es gäbe unterschiedliche Lizenzmodelle, stellt das Bundeskartellamt fest, darunter befänden sich auch solche ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis.

Copyright Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich

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