Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ will sie Bauleitplanverfahren straffen und vereinfachen, den Wohnungsbau zum „überragenden“ öffentlichen Interesse erklären sowie den Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien geben. „Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz“, betonte Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wer bauen wolle, solle künftig sein Verfahren online verfolgen können. Ziel ist es auch, mehr Grün in die Städte zu holen. „Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess“, versprach sie. „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bauturbo.“
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau, damit genießt dieser laut Angaben des Ministeriums auch rechtlich Priorität. Neu ist ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels im Raumordnungsrecht. Die übergeordnete Raumordnung soll künftig darauf hinwirken, einen Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen zu schaffen. Auch im Rahmen von Bauvorhaben verspricht sich die Bundesregierung viel von der Digitalisierung: Zur Verkürzung von Planungsverfahren sind Kommunen künftig verpflichtet, den einheitlichen Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft auf digitalem Wege statt.
Die Bundesregierung möchte außerdem die Umweltprüfungen schneller machen. Vertiefte Umweltprüfungen soll es deshalb nur mehr geben, wenn sie tatsächlich erforderlich sind. Selbst wenn diese notwendig ist, soll sie nicht mehr auf der Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Um leichter gegen Schrottimmobilien vorgehen zu können, sieht der Gesetzesentwurf eine Erleichterung des Vorkaufsrechts für Kommunen vor. Diese können in Zukunft Eigentümer einfacher als bisher zur Beseitigung von Mängeln verpflichten. Bei extremem Missbrauch soll die Möglichkeit zur Enteignung bestehen. Last but not least sehen Regelungen die Stärkung der „Blaulichtfamilie“ vor, dazu zählen Feuerwehren und Rettungsdienste.
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