Bundesregierung treibt Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts voran

News Redakteur

Mehr Digitalisierung, mehr Internationalisierung und mehr Transparenz: Mit neuen Regelungen will das Bundeskabinett die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte modernisieren. Dabei entspricht der aktuelle Gesetzesentwurf in weiten Zügen demjenigen der letzten Bundesregierung. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode blieb dieser in der Schublade liegen. „Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt auch im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle. „Das deutsche Schiedsverfahrensrecht bietet gute Rahmenbedingungen. Wir wollen das Recht weiterentwickeln – und so Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort festigen“, sagte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Künftig sollen Parteien ihre Verhandlungen auch per Videoübertragung führen können, und Schiedsgerichte könnten ihre Entscheidungen in elektronischer Form erlassen. Internationale Schiedsverfahren werden häufig in englischer Sprache geführt. Auch bei einem diese betreffenden Verfahren vor einem staatlichen Gericht, etwa über die Aufhebung des Schiedsspruches, sollen Parteien nunmehr Dokumente in englischer Sprache vorlegen können, ohne dass sie übersetzt werden müssen. Die staatlichen Gerichte sollen aber weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten in Zukunft Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren auch auf Englisch vor den speziell eingerichteten Commercial Courts und dem Bundesgerichtshof geführt werden. Die Bundesländer könnten außerdem englischsprachige Verfahren vor Schiedssenaten von Oberlandesgerichten ohne Commercial Court zulassen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine erleichterte Veröffentlichung der Schiedssprüche vor, sofern die Parteien nicht ausdrücklich widersprechen. Entscheidungen der Commercial Courts, zur englischsprachigen Verfahrensführung befugter Schiedssenate sowie des Bundesgerichtshofs in Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sollen sogar zwingend veröffentlicht werden, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Dabei sollen der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Geheimhaltungsinteressen gewahrt bleiben.

Copyright Bild: IMAGO / Sven Simon  

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