Die Deutsche Umwelthilfe klagt vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Wohnungskonzern Vonovia. Sie möchte erreichen, dass es Vonovia unterlässt, sich von Mieterinnen und Mietern eine Gestattungserklärung für die Errichtung von Solaranlagen auf Terrassen und Balkonen unterzeichnen zu lassen. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf einen Bericht des Westdeutschen Rundfunks. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dieser Voraussetzung eine unzulässige Hürde, die Mieterinnen und Mieter vom Einbau abhalten könnte. Wie die dpa berichtet, will die Politik solche Solaranlagen grundsätzlich fördern – und die Wohnungsunternehmen, neben Vonovia also noch weiteren, stellen Bedingungen.
Die Erlaubnis von Vermieterinnen und Vermietern ist zwar gesetzlich vorgeschrieben. Zudem müssen Mieterinnen und Mieter die Anlage bei der Bundesnetzagentur in ein Register eintragen lassen. Allerdings darf die Erlaubnis nur verweigert werden, wenn konkrete oder schwerwiegende Nachteile zu befürchten sind. Dazu zählen etwa rein ästhetische Vorbehalte oder auch die Ablehnung von Sonnenenergie nicht.
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