Mit der Einführung einer neuen Unternehmensform will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöhen, Innovationen gezielt fördern und Talente im Binnenmarkt halten. Noch bis Ende 2026 sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Gründung der sogenannten „EU Inc.“ stehen, nach dem Vorschlag aus der Kommission beraten jetzt das Europäische Parlament und der EU-Rat. Innerhalb von 48 Stunden sollen Unternehmer künftig vollständig online und ohne jede Mindestkapitalanforderung eine EU Inc. gründen können. Der Vorgang soll dabei weniger als 100 Euro kosten. „Ein einmaliges, vollständig digitales Einreichungsverfahren verringert den Verwaltungsaufwand und gibt Unternehmen mehr Zeit, sich auf das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren“, sagte der zuständige EU-Kommissar Michael McGrath, bei der Vorstellung des neuen Konzeptes in Brüssel. EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen betonte den Grundsatz „nur einmal“: „Die Unternehmen werden ihre Informationen, ihre Daten, den Behörden nur einmal übermitteln. Diese Informationen werden dann automatisch zwischen den zuständigen Verwaltungen ausgetauscht, von den Unternehmensregistern bis hin zu den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, zwischen allen Akteuren. Die Kommission will ein neues zentrales EU-Register einrichten, die EU Incorporations erhalten ihre Steuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummern, ohne dass sie Papiere mehrfach einreichen müssen.
Der Betrieb soll vollständig digital sein, von der Registrierung bis zur Hauptversammlung, von der Dokumentenspeicherung bis zu den Kapitaltransaktionen. Eine Besonderheit, ist die geplante Abfederung von Risiken. „Im Geschäftsleben sollte ein Scheitern nicht das Ende bedeuten, sondern das gehört dazu“, so von der Leyen. „Mit der EU Inc. wollen wir Unternehmertum belohnen und weniger riskant machen.“ Zu diesem Zweck werde auch das Insolvenzverfahren vollständig digitalisiert ablaufen und für Start-ups ein beschleunigtes Insolvenzverfahren eingeführt. „Damit Unternehmerinnen und Unternehmer leichter neu starten können.“ Um Talente gewinnen und leichter zu binden, können EU Incorporations nach dem Willen der Kommission EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufstellen. Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Sie sollen zudem die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. Diese Maßnahme diene dem Schutz der Unternehmensgründer vor feindlichen Übernahmen. Die Unternehmen können frei wählen, in welchem EU-Staat sie tätig sein wollen.
Gewerkschaften äußerten ihre Skepsis hinsichtlich der Wahrung von Arbeitnehmerrechten. In der Hinsicht gab Ursula von der Leyen ein Versprechen ab: „Mit dem EU-Inc.-Vorschlag werden die bestehenden Sozialstandards und das Arbeitsrecht in jeder Hinsicht eingehalten, einschließlich der Rechte der Beschäftigten auf Teilnahme an Vorstandsgremien.“ Der Vorschlag enthalte robuste Garantien, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden. Grundsätzlich soll künftig das Arbeitsrecht des Staates gelten, wo sich der Arbeitsort befindet und wo die Arbeit geleistet wird. Auch im Steuerrecht sollen die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin Gültigkeit behalten.
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