EU-Geldwäschepaket: Gefahr für Sammelanderkonten?

News Redakteur

Als „mühsam“ bezeichnet die Deutsche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) den mit den Banken sowie Bundesfinanz- und -justizministerium geschlossenen Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung sogenannter anwaltlicher Sammelanderkonten. Und diesen sieht die BRAK durch die Umsetzung des Geldwäschepakets der Europäischen Union durch delegierte Rechtsakte der Anti-Money-Laundering-Agency (AMLA) besonderen Gefahren ausgesetzt. Daher appelliert die BRAK an beide Ministerien, „sich im Interesse der Anwaltschaft“ einzuschalten. Der Kompromiss betraf die gesteigerten Prüfpflichten für Banken durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowie den europäischen Common Reporting Standard (CRS). Wie die BRAK berichtet, war es mit Blick auf diese Prüfpflichten in den Jahren 2020 und 2021 bereits zur Kündigung von Sammelanderkonten durch Kreditinstitute gekommen.

Das ausgehandelte Konzept sieht vor, dass bestimmte Transaktionsdaten auf anwaltlichen Sammelanderkonten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken aufgerufen werden – sobald das System eine Auffälligkeit meldet, gelangen die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer. Wie die BRAK weiter berichtet, hat das Bundesfinanzministerium den Nichtbeanstandungserlass, der Banken von der Prüfung nach dem CRS bei anwaltlichen Sammelanderkonten ausnimmt, bis Ende 2026 verlängert. Das Bundesjustizministerium bereitet den rechtlichen Rahmen vor. Die BRAK stehe in den Startlöchern für die technische Umsetzung des Prüfsystems. Das EU-Geldwäschepaket gilt ab Juli 2027 und dieses sieht nun zusätzliche Prüfpflichten für Kreditinstitute und Anwaltschaft nach der Geldwäscheverordnung vor. Diese betreffen auch die in Bezug auf Sammelanderkonten geltenden Pflichten. Aus den Reihen der Anwaltschaft kam Kritik, unter anderem weil banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auch auf die Anwaltschaft übertragen werden sollen, bestehende Aufsichtssysteme der Berufskammern ignoriert werden und berufliche Verschwiegenheitspflichten außer Acht gelassen wird.

Sogar ein vollständiges Verschwinden der Sammelanderkonten hält die BRAK für möglich, sollten die neuen Regelungen kommen. Sie fordert deshalb Ergänzungen in den delegierten Rechtsakten, die bestehende Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt. Gemeint ist damit die Aufsicht seitens der Rechtsanwaltskammern, unterstützt durch das neue Prüfsystem. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil um ihre Unterstützung dafür ersucht.

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