EU-Kommission will Unternehmensbesteuerung vereinfachen

News Redakteur

Mit zwei Legislativvorschlägen geht die EU-Kommission in die Offensive und möchte damit die Steuervorschriften vereinfachen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes stärken. Auf dem Tisch liegt ein Omnibus-Vorschlag zur direkten Besteuerung und der Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden. Das Paket soll Unternehmen Einsparungen in Höhe von knapp acht Milliarden Euro bringen.

Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Abschaffung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen EU-Unternehmen. Ein weiterer Punkt ist der gemeinsame Mindeststandard für die steuerliche Behandlung von Investitionen in F&E-bezogene Sachanlagen. Mit der Ermöglichung einer vollständigen und sofortigen Abschreibung in allen Mitgliedstaaten will die Kommission die EU laut eigenen Angaben zu einem attraktiveren Standort für Forschung, Innovation und hochwertige Investitionen machen. Mit der Straffung des Zusammenspiels zwischen den Vorschriften für kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC) und dem Rahmenwerk für die globale Mindeststeuer (Pillar II) will die EU-Kommission Komplexität beseitigen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Vereinfachen will sie die Vorschriften zur Unternehmensfinanzierung – via Modernisierung der Bestimmungen zur Zinsbeschränkung in der Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (ATAD). Das Paket soll zudem mit der Behebung verfahrensrechtlicher Mängel die Beilegung von Steuerstreitigkeiten vereinfachen.

Eine der „wirkungsvollsten“ Änderungen ist laut Angaben der Kommission der Abbau von Meldepflichten. Mit der Neufassung werden die Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuerkonstruktionen für rund 3.000 multinationale Unternehmensgruppen aufgehoben, die bereits der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent gemäß Pillar II unterliegen. Das soll zu jährlichen Einsparungen bei den Compliance-Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro führen. Darüber hinaus werden die Meldepflichten für alle anderen Unternehmen in Bezug auf bestimmte grenzüberschreitende Steuerkonstruktionen abgeschafft, die für die Steuerverwaltungen nachweislich nur einen begrenzten Mehrwert haben. Die Kommission rechnet mit einer Reduktion des Gesamtvolumens der Meldungen um 35 Prozent. Das soll jährlich weitere 40 Millionen Euro einsparen.

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