Im Dezember des letzten Jahres hatten sich EU-Parlament und -Rat auf neue Vorschriften zur Schaffung eines strafrechtlichen Rahmens zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption geeinigt. Das Parlament hat die Richtlinie nun verabschiedet. Nach förmlicher Annahme des Rates haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Von einem „historischen Gesetz“ sprach Raquel García Hermida-van der Walle, Mitglied des Europaparlaments und Berichterstatterin. Es solle dazu dienen, „das Wesen Europas zu verteidigen und unseren Bürgern gerecht zu werden“. „Korruption entzieht unseren Volkswirtschaften Milliardenbeiträge, untergräbt das Vertrauen in die Regierung und schwächt die Demokratie“, so Hermida-van der Walle.
Die Richtlinie enthält umfassende Definitionen von Korruptionsdelikten, darunter Bestechung, Veruntreuung, Behinderung der Justiz, Einflussnahme, illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruption, Verschleierung und Korruption im privaten Sektor. Außerdem vereinheitlicht der europäische Gesetzgeber die Sanktionsvorschriften. Mit dem neuen Rechtsrahmen will er insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen Durchsetzungslücken schließen. Folgerichtig möchte der europäische Gesetzgeber die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und den EU-Einrichtungen stärken. Dazu zählen das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, die Europäische Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust. Der Informationsaustausch und die Koordinierung von Maßnahmen sollen verbessert werden. Das Sanktionssystem soll sicherstellen, dass die Höchststrafen nach nationalem Recht nicht zu gering ausfallen. Das bekannte Goldplating wird möglich sein, die Mitgliedstaaten können strengere Vorschriften erlassen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren. Sie müssen Risikobewertungen durchführen sowie Systeme zur Vermeidung von Interessenskonflikten, zur Erhöhung der Transparenz der politischen Finanzierung und Integritätsstandards vorhalten. Zudem müssen sie spezielle und unabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von bestehender Korruption einrichten.
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